Wildschäden
Hinweise für Warstein
Beschreibung
Hinweise für Warstein
Um einen ersatzpflichtigen Wild-/Jagdschaden handelt es sich immer dann, wenn ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk im Stadtgebiet gehört, durch Schalenwild (Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Muffel- oder Schwarzwild), beschädigt wird.
Wenn ein entsprechender Schaden festgestellt worden ist, meldet der Eigentümer diesen unverzüglich der Stadt Warstein (s. Formular) an, die dann ihrerseits den von der Unteren Jagdbehörde des Kreises Soest bestellten Wildschadensschätzer einschaltet.
Bei Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücksflächen genügt es, wenn der Schaden zweimal im Jahr -jeweils zum 1. Mai und 1. Oktober- bei der zuständigen Behörde angemeldet wird.
Im Rahmen eines Ortstermins wird in der Regel eine gütliche Einigung getroffen. Falls dies nicht möglich ist, setzt der Wildschadensschätzer den Schaden fest.
Den für Sie zuständigen Wildschadensschätzer können Sie bei der unteren Jagdbehörde - dem Kreis Soest - unter Telefon Tel. 02921 - 300 erfragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Bundesjagdgesetz
- Landesjagdgesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen