Wildschäden
Hinweise für Schalksmühle
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Als Wildschaden wird der durch Wild (Damm, Reh- oder Schwarzwild, Wildkaninchen oder Fasane) verursachte Schaden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bezeichnet.
Wildschäden an Grundstücken, an Grundstücksbestandteilen oder Grundstückserzeugnissen können durch die natürliche Lebensweise, Nahrungsaufnahme, Bewegung oder sonstige Gewohnheit des Wildes entstehen. Haben Sie einen solchen Schaden z.B. an Ihrem land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstück festgestellt, müssen Sie diesen binnen 2 Wochen bei der Gemeinde Schalksmühle schriftlich melden. Diese Frist gilt auch dann, wenn Sie von dem Schaden hätten Kenntnis bekommen müssen (lt. Gesetz: Wenn Sie "Kenntnis erhalten oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätten").
Bei Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn dies zweimal im Jahr, jeweils bis zum 1. Mai oder 1. Oktober, bei der Gemeinde Schalksmühle angemeldet wird.
Um den Anspruch zu wahren, empfehlen wir Ihnen, festgestellte Schäden unmittelbar beim Fachbereich Bürgerdienste anzumelden.
Keine Wildschäden sind Verkehrsunfälle mit Wildtieren. Hierbei handelt es sich um Wildunfälle, die über die Fahrzeug-Teilkasko in der Regel abgedeckt sind und unverzüglich der Polizei zu melden sind.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 34 Bundesjagdgesetz
§ 34 LJG NRW
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen