Wildschäden

    Wildschäden

    Hinweise für Schalksmühle

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Als Wildschaden wird der durch Wild (Damm, Reh- oder Schwarzwild, Wildkaninchen oder Fasane) verursachte Schaden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bezeichnet.

    Wildschäden an Grundstücken, an Grundstücksbestandteilen oder Grundstückserzeugnissen können durch die natürliche Lebensweise, Nahrungsaufnahme, Bewegung oder sonstige Gewohnheit des Wildes entstehen. Haben Sie einen solchen Schaden z.B. an Ihrem land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstück festgestellt, müssen Sie diesen binnen 2 Wochen bei der Gemeinde Schalksmühle schriftlich melden. Diese Frist gilt auch dann, wenn Sie von dem Schaden hätten Kenntnis bekommen müssen (lt. Gesetz: Wenn Sie "Kenntnis erhalten oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätten").

    Bei Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn dies zweimal im Jahr, jeweils bis zum 1. Mai oder 1. Oktober, bei der Gemeinde Schalksmühle angemeldet wird.

    Um den Anspruch zu wahren, empfehlen wir Ihnen, festgestellte Schäden unmittelbar beim Fachbereich Bürgerdienste anzumelden.

    Keine Wildschäden sind Verkehrsunfälle mit Wildtieren. Hierbei handelt es sich um Wildunfälle, die über die Fahrzeug-Teilkasko in der Regel abgedeckt sind und unverzüglich der Polizei zu melden sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Öffentliche Ordnung und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich II - Bürgerdienste und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    Formulare

    Hinweise für Schalksmühle

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schalksmühle

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    § 34 Bundesjagdgesetz

    § 34 LJG NRW

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schalksmühle

    Fristen

    Hinweise für Schalksmühle

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schalksmühle

    Kosten

    Hinweise für Schalksmühle

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schalksmühle

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schalksmühle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de