Wildschäden

    Wildschäden

    Hinweise für Medebach

    Beschreibung

    Hinweise für Medebach

    Beim Auftreten eines Wildschadens an landwirtschaftlichen Flächen muss innerhalb 1 Woche nach Kenntnisnahme eine Wildschadensanzeige beim Ordnungsamt vorgenommen werden, wenn zwischen dem Eigentümer (Geschädigten) und dem Ersatzpflichtigen keine Vereinbarung (gütliche Einigung) über die Wildschadensregulierung getroffen werden konnte. Bei Schaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn er zweimal im Jahr, jeweils bis zum 1. Mai oder 1. Oktober bei der Behörde angemeldet wird.
    Bevor der ordentliche Rechtsweg in Wildschadenssachen beschritten werden kann, ist ein Vorverfahren nach dem Landesjagdgesetz zwingend vorgeschrieben. Des Weiteren muss das Vorverfahren erfolglos verlaufen sein (es kommt keine gütliche Einigung zustande).
    Ohne eine fristgerechte Anzeige des Wildschadens ist es nicht möglich, ein Vorverfahren nach dem Landesjagdgesetz  durchzuführen. Die Durchführung des Vorverfahrens obliegt dem Ordnungsamt der Stadt Medebach mit dem Ziel, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Ein Wildschadensschätzer kann auf Antrag des Geschädigten, des Ersatzpflichtigen oder von Amts wegen bereits beim ersten Ortstermin beauftragt werden. An diesem Termin nehmen der Geschädigte, der Ersatzpflichtige, der Schätzer und ein Vertreter der Stadt Medebach teil.

    Für den Fall, dass das Ziel einer gütlichen Einigung im Vorverfahren auch unter Beteiligung eines Wildschadensschätzers nicht erreicht werden kann, erhalten der Geschädigte und der Ersatzpflichtige einen Bescheid über das Scheitern des Vorverfahrens. Der Geschädigte kann dann innerhalb von 2 Wochen seit der Zustellung Klage beim Amtsgericht erheben.

    Anzeige von Wildschaden

    Die Anzeige eines Wildschadens muss schriftlich beim Ordnungsamt erfolgen und es müssen nachfolgend aufgeführte Angaben gemacht werden.

    • Name, Vorname, Anschrift des Geschädigten
    • Name, Vorname, Anschrift des Ersatzpflichtigen
    • Angaben zum Grundstück: Gemarkung / Flur / Flurstück / Größe / Bestellung
    • Angaben zum Schaden: Schadenseintritt / Datum der Kenntnisnahme / Schadenshöhe (geschätzt)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermelde-/Ordnungs-/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermelde-/Ordnungs-/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Medebach

    Formulare

    Hinweise für Medebach

    Voraussetzungen

    Hinweise für Medebach

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Medebach

    Fristen

    Hinweise für Medebach

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Medebach

    Kosten

    Hinweise für Medebach

    Kosten für den Schätzer

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Medebach

    Weitere Informationen

    Hinweise für Medebach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de