Wildschäden

    Wildschaden

    Hinweise für Lichtenau

    Mit dem Begriff "Wildschaden" wird der durch Wild verursachte Schaden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bezeichnet.

    Beschreibung

    Hinweise für Lichtenau

    Mit dem Begriff "Wildschaden" wird der durch Wild verursachte Schaden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bezeichnet.

    Eine Übersicht über die Jagdbezirke mit den dazugehörigen Jagdpächtern im Bereich der Energiestadt Lichtenau hält der Kreis Paderborn als untere Jagdbehörde vor.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 4 - Ordnung, Bürgerservice und Sozialhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 39

    33165 Lichtenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05295/89-0

    Fax: 05295/89-70

    E-Mail: stadt@lichtenau.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lichtenau

    Formulare

    Hinweise für Lichtenau

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Lichtenau

    Wenn der Fachbereich 4 eingeschaltet wird und ein Verfahren eingeleitet wird, werden Gebühren je nach Zeit und Aufwand fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lichtenau

    Wenn zwischen dem Geschädigten und dem Jagdpächter im Einzelfall keine Einigung über die Höhe des jeweiligen Wildschadens erzielt werden kann, besteht die Möglichkeit der Einschaltung des Fachbereichs 4, welcher dann eine Klärung herbeiführt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lichtenau

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de