Wildschaden
Hinweise für Lichtenau
Mit dem Begriff "Wildschaden" wird der durch Wild verursachte Schaden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bezeichnet.
Beschreibung
Hinweise für Lichtenau
Mit dem Begriff "Wildschaden" wird der durch Wild verursachte Schaden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bezeichnet.
Eine Übersicht über die Jagdbezirke mit den dazugehörigen Jagdpächtern im Bereich der Energiestadt Lichtenau hält der Kreis Paderborn als untere Jagdbehörde vor.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lichtenau
Formulare
Hinweise für Lichtenau
Voraussetzungen
Hinweise für Lichtenau
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lichtenau
Verfahrensablauf
Hinweise für Lichtenau
Fristen
Hinweise für Lichtenau
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lichtenau
Kosten
Hinweise für Lichtenau
Wenn der Fachbereich 4 eingeschaltet wird und ein Verfahren eingeleitet wird, werden Gebühren je nach Zeit und Aufwand fällig.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lichtenau
Wenn zwischen dem Geschädigten und dem Jagdpächter im Einzelfall keine Einigung über die Höhe des jeweiligen Wildschadens erzielt werden kann, besteht die Möglichkeit der Einschaltung des Fachbereichs 4, welcher dann eine Klärung herbeiführt.
Weitere Informationen
Hinweise für Lichtenau
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Lichtenau