Wildschäden

    Wildschäden

    Hinweise für Lippe

    Wildschaden - was ist das eigentlich? Erfahren Sie hier mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Wildschäden sind Schäden in der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft, die durch Wild im Sinne des Bundesjagdgesetzes verursacht wurden. Das können beispielsweise sein:

    • Verbissschäden,
    • Fegeschäden,
    • Schälschäden,
    • umgebrochene Grünflächen oder
    • Ernteausfälle.

    Nur Wildschäden, die durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasane verursacht wurden, sind ersatzfähig und ersatzpflichtig. Die Ersatzpflicht liegt normalerweise beim Eigentümer des Jagdrechts, also der Jagdgenossenschaft oder dem Eigenjagdbesitzer. Sie kann vertraglich ganz oder teilweise auf den Jagdausübungsberechtigten übertragen werden.

    Ein Erstattungsanspruch kann nur entstehen, wenn der Wildschaden innerhalb einer Woche gemeldet wird. Diese Meldung muss bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen, in deren Bereich das Grundstück liegt.
    Für Schäden in der Forstwirtschaft gelten andere Fristen.

    Weitere Informationen zum Ablauf erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Untere Jagdbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-7929

    Fax: +49 5231 63011-1934

    E-Mail: jagdbehoerde@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Es können Kosten entstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Haben Sie Interesse, als Wildschadenschätzerin oder Wildschadenschätzer tätig zu werden?

    Ihre Aufgabe  ist es, am Schadensort die Wild- und Jagdschäden abzuschätzen und eine gütliche Einigung herbeizuführen. Für jede Stadt und Gemeinde sind mindestens ein Schätzer und ein Stellvertreter zu bestellen. Wir suchen noch Personen, die diese Tätigkeit für die Dauer von 5 Jahren ausführen wollen.

    Sie sollten idealerweise einen landwirtschaftlichen Hintergrund haben und auch in Konfliktsituationen gelassen und vermittelnd sein. Eine Fortbildung zum Thema Wildschaden organisieren wir für Sie auf unsere Kosten.

    Gerne hören oder lesen wir von Ihnen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de