Wildschäden
Hinweise für Haltern am See
Beschreibung
Hinweise für Haltern am See
Wildschäden sind vom Geschädigten binnen einer Woche schriftlich dem Fachbereich Ordnung und Soziales anzuzeigen unter Angabe der Örtlichkeit, Datum der Feststellung, Angaben zum Schaden selbst (Frucht, geschädigte Fläche), Jagdverantwortlicher und ggf. Angaben zum Schadwild.
Nach Eingang der Schadensmeldung wird zeitnah ein Vororttermin stattfinden mit allen Beteiligten, Geschädigter und Jagdverantwortlicher und dem Wildschadenschätzer, zur Herbeiführung einer gütlichen Einigung.
Hierfür entstehen Gebühren die von beiden Parteien zu tragen sind. Die Mindestgebühr beträgt 90,00 € je angefangene Stunde zzgl. Reisekosten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: siehe jeweilige Leistungsbeschreibung
Fax: 02364 933 181
E-Mail: Ordnungsamt@Haltern.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen