Wildschäden

    Wildschäden

    Hinweise für Haltern am See

    Beschreibung

    Hinweise für Haltern am See

    Wildschäden sind vom Geschädigten binnen einer Woche schriftlich dem Fachbereich Ordnung und Soziales anzuzeigen unter Angabe der Örtlichkeit, Datum der Feststellung, Angaben zum Schaden selbst (Frucht, geschädigte Fläche), Jagdverantwortlicher und ggf. Angaben zum Schadwild.

    Nach Eingang der Schadensmeldung wird zeitnah ein Vororttermin stattfinden mit allen Beteiligten, Geschädigter und Jagdverantwortlicher und dem Wildschadenschätzer, zur Herbeiführung einer gütlichen Einigung.

    Hierfür entstehen Gebühren die von beiden Parteien zu tragen sind. Die Mindestgebühr beträgt 90,00 € je angefangene Stunde zzgl. Reisekosten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Conrads-Straße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Telefon Festnetz: siehe jeweilige Leistungsbeschreibung

    Fax: 02364 933 181

    E-Mail: Ordnungsamt@Haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Haltern am See

    Formulare

    Hinweise für Haltern am See

    Voraussetzungen

    Hinweise für Haltern am See

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Haltern am See

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Haltern am See

    Fristen

    Hinweise für Haltern am See

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Haltern am See

    Kosten

    Hinweise für Haltern am See

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Haltern am See

    Weitere Informationen

    Hinweise für Haltern am See

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de