Ausbildungsverhältnisse Beratung und Unterstützung

    Ausbildungsbetriebe und Auszubildende beraten und unterstützen

    Die Kammer fördern die Durchführung der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung durch Beratung aller Beteiligten.

    Beschreibung

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Als ausbildende Betriebe, umschulende Einrichtungen und Anbieter von Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung wie auch Auszubildende, Umschüler und Teilnehmer in der Berufsausbildungsvorbereitung werden Sie dort beraten und unterstützt. 

    Beispielsweise bei Konflikten zwischen Auszubildenden und Betrieben, Fragen zu Maßnahmen zur Vorbereitung von Auszubildenden oder Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte können Sie sich an die für Ihre Ausbildung zuständige Stelle wenden. Dies ist je nach Beruf und Region beispielsweise die Industrie- und Handelskammer oder eine andere Kammer.

    Als Betrieb, Umschulungseinrichtung und Anbieter von Berufsausbildungsvorbereitungen stellen Sie dafür den Beratern und Beraterinnen alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung und gewähren ihnen außerdem Zugang zu den Ausbildungsstätten.

    Wenn Sie einen Teil Ihrer Berufsausbildung im Ausland machen möchten, berät Sie die Kammer hierzu Wenn Sie für mehr als acht Wochen ins Ausland gehen möchten, stimmen der Ausbildungsbetrieb und die Kammer einen gesonderten Ausbildungsplan ab.

    Als ausbildende Betriebe, umschulende Einrichtungen und Anbieter von Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung wie auch Auszubildende, Umschüler und Teilnehmer in der Berufsausbildungsvorbereitung werden Sie dort beraten und unterstützt. 

    Beispielsweise bei Konflikten zwischen Auszubildenden und Betrieben, Fragen zu Maßnahmen zur Vorbereitung von Auszubildenden oder Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte können Sie sich an die für Ihre Ausbildung zuständige Stelle wenden. Dies ist je nach Beruf und Region beispielsweise die Industrie- und Handelskammer oder eine andere Kammer.

    Als Betrieb, Umschulungseinrichtung und Anbieter von Berufsausbildungsvorbereitungen stellen Sie dafür den Beratern und Beraterinnen alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung und gewähren ihnen außerdem Zugang zu den Ausbildungsstätten.

    Wenn Sie einen Teil Ihrer Berufsausbildung im Ausland machen möchten, berät Sie die Kammer hierzu Wenn Sie für mehr als acht Wochen ins Ausland gehen möchten, stimmen der Ausbildungsbetrieb und die Kammer einen gesonderten Ausbildungsplan ab.

    Ansprechpartner

    Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Horst 29

    48147 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02515070

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: zaekwl@zahnaerzte-wl.de

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ärztekammer Westfalen-Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 210-214

    48147 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02519290

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: posteingang@aekwl.de

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    • Je nach Art der Beratung möglich, genaueres erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Stelle
    • Je nach Art der Beratung möglich, genaueres erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Stelle

    Formulare

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    • Formulare: je nach Art der Beratung, für Anmeldung nicht
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: je nach Art der Beratung
    • Formulare: je nach Art der Beratung, für Anmeldung nicht
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: je nach Art der Beratung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    • None
    • None

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Sie sollten das Gespräch mit der Beraterin oder dem Berater der zuständigen Stelle direkt suchen, wenn sich bei Ihnen Fragen oder Unklarheiten bezüglich Ausbildung, 
    Umschulung oder Berufsvorbereitungsmaßnahme einstellen:

    • Der Berater vereinbart mit Ihnen einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.
    • Ein ausführliches Beratungsgespräch wird dann in der Regel baldmöglichst in Ihrer Ausbildungsstätte geführt.
    • Stellt die der Berater fest, dass weitere Gespräche, Ortsbesichtigungen, Unterlagen oder Nachweise notwendig sind, wird zeitnah ein nächster Termin mit Ihnen vereinbart.
    • Alternativ kann der Berater auch festlegen, dass Sie telefonisch, per EMail oder schriftlich in Kontakt bleiben.

    Sind alle offenen Fragen aus Ihrer Sicht sowie nach Maßgabe der des Beraters geklärt, ist das Verfahren abgeschlossen.

    Sie sollten das Gespräch mit der Beraterin oder dem Berater der zuständigen Stelle direkt suchen, wenn sich bei Ihnen Fragen oder Unklarheiten bezüglich Ausbildung, 
    Umschulung oder Berufsvorbereitungsmaßnahme einstellen:

    • Der Berater vereinbart mit Ihnen einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.
    • Ein ausführliches Beratungsgespräch wird dann in der Regel baldmöglichst in Ihrer Ausbildungsstätte geführt.
    • Stellt die der Berater fest, dass weitere Gespräche, Ortsbesichtigungen, Unterlagen oder Nachweise notwendig sind, wird zeitnah ein nächster Termin mit Ihnen vereinbart.
    • Alternativ kann der Berater auch festlegen, dass Sie telefonisch, per EMail oder schriftlich in Kontakt bleiben.

    Sind alle offenen Fragen aus Ihrer Sicht sowie nach Maßgabe der des Beraters geklärt, ist das Verfahren abgeschlossen.

    Fristen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    • Nach Vorgabe der zuständigen Stelle
    • Nach Vorgabe der zuständigen Stelle

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    • Das Verfahren dauert in der Regel zwischen drei und 30 Tagen
    • Benötigt der Berater für die Klärung von Fragen zusätzliche Ortstermine, Unterlagen oder Nachweise vom Betrieb/von der Umschulungseinrichtung/vom Berufsvorbereitungsanbieter, verlängert sich die Zeit entsprechend
    • Das Verfahren dauert in der Regel zwischen drei und 30 Tagen
    • Benötigt der Berater für die Klärung von Fragen zusätzliche Ortstermine, Unterlagen oder Nachweise vom Betrieb/von der Umschulungseinrichtung/vom Berufsvorbereitungsanbieter, verlängert sich die Zeit entsprechend

    Kosten

    In der Regel fallen für die Beratung keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    The procedure can only be carried out in German.  

    The procedure can only be carried out in German.  

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen sind auf der Homepage der zuständigen Stelle zu finden oder bei der dortigen Ausbildungsberatung zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 15.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de