Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen

    Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen

    Hinweise für Hilden

    Beschreibung

    Hinweise für Hilden

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Hilden

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    40721 Hilden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2103 72-1428

    Fax: 02103-7285428

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hilden

    Neben dem Antragsformular ist jede Maßnahme detailliert darzustellen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:

    • Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
    • Dokumentationen
    • Fotografien
    • Gutachten oder Voruntersuchungen
    • Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

    Hinweis:
    Wenden Sie sich frühzeitig an die Untere Denkmalbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.

    Formulare

    Hinweise für Hilden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hilden

    Sie erhalten die Erlaubnis in der Regel, wenn Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hilden

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hilden

    • Füllen Sie den Antrag entweder online aus oder drucken Sie sich das PDF-Formular aus.
    • Fügen Sie alle nötigen Unterlagen hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der zuständigen Unteren Denkmalbehörde ein.
    • Per Post erhalten Sie dann die denkmalrechtliche Erlaubnis oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags

    Fristen

    Hinweise für Hilden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hilden

    Kosten

    Hinweise für Hilden

    Gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hilden

    Wenn Sie für das Vorhaben eine Baugenehmigung beantragen beteiligt die zuständige Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Untere Denkmalbehörde.
    Sie brauchen in diesem Fall keine Genehmigung bei der Unteren Denkmalbehörde zu beantragen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hilden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de