Quarantänestation/geschlossene Anlage Registrierung
Die Benennung als Quarantänestation oder geschlossene Anlage für Pflanzen beantragen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
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nicht angegeben
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Art. 60 Absatz 1 lit. a) Verordnung (EU) 2016/2031
Art. 61 Verordnung (EU) 2016/2031
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.03.2023