Reisepass Ersatz wegen Diebstahl

    Reisepass

    Hinweise für Verl

    Beschreibung

    Hinweise für Verl

    ePass ist die Abkürzung für "elektronischer Reisepass", also einen Reisepass mit Chip.

    Im Chip des ePasses sind verschiedene personen- und dokumentenbezogene sowie biometrische Daten gespeichert:

    • zur Person: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit
    • zum Dokument: Seriennummer, ausstellender Staat, Dokumententyp und Gültigkeitsdatum
    • das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke

    Der ePass ist bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre gültig. Ab einem Alter von 24 Jahren beträgt die Gültigkeit zehn Jahre.

    Kann ein ePass voraussichtlich nicht rechtzeitig bis zum benötigten Zeitpunkt fertiggestellt werden, ist ein ePass im Expressverfahren zu beantragen.

    Wenn auch der Expresspass mit einer Herstellungsdauer von 72 Stunden nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich. Dieser ist allerdings nicht in allen Ländern als Einreisedokument anerkannt.  

     


    e-Pass für Minderjährige
    Der ePass wird im Regelfall für Personen ab zwölf Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann darüber hinaus auch für jüngere Kinder ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05246 / 961 0

    E-Mail: buergerservice@verl.de

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Verl

    •  den alten Ausweis oder Pass  

    • biometrisches Lichtbild (3,5 cm x 4,5 cm), siehe Fotomustertafel (unten)

    • die persönliche Antragstellung ist in jedem Fall erforderlich.

    • sofern die deutsche Staatsbürgerschaft neu erlangt wurde, bringen Sie bitte die Einbürgerungsurkunde/den Vertriebenenausweismit.

    Sie haben kein biometrisches Passbild?
    Am Fototerminal des Rathauses können Sie biometrische Passbilder selbst erstellen.

    Beachten Sie bitte hierbei:

    • erfassen Sie zunächst Ihre Daten (Foto, evtl. Fingerabdrücke) und begeben sich anschließend an einen der freien Arbeitsplätze.

    • der Einzug der Gebühr von 6,00 Euro erfolgt bei der Beantragung zusammen mit den dafür anfallenden Kosten.

    • eine Mehrfachverwendung der erfassten Daten, z. B. für Personalausweis und Reisepass, ist möglich und in der Gebühr enthalten.

    • Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos.

    • der Fotoautomat kann ab einer Körpergröße von 1,10 m genutzt werden.

     e-Pass für Minderjährige

    • Geburtsurkunde

    • ggf. das alte Ausweisdokument zur Entwertung

    • biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand), siehe Fotomustertafel (unten)

    • Angabe von Körpergröße und Augenfarbe des Kindes

    • ab dem vollendeten 6. Lebensjahr werden Fingerabdrücke des Kindes bei der Antragstellung genommen

    • unter 6 Jahren ist die Anwesenheit des Kindes nicht notwendig

    • Einverständniserklärung (siehe unten) sowie die Ausweise/Pässe der sorgeberechtigten Person/en

    • die Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist bei der Antragsstellung zwingend erforderlich

     

    Bei unterschiedlichen Familienformen ist Folgendes vorzulegen:

    • elterliche Sorge wird gemeinsam ausgeübt: Beide Eltern haben den Antrag bzw. die Einverständniserklärung zu unterschreiben.

    • Ehe ist geschieden: Der allein Sorgeberechtigte muss den Antrag unterschreiben. Der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss ist vorzulegen.

    • Eltern sind nicht miteinander verheiratet: Hat die Mutter allein das Sorgerecht für das Kind, so hat sie eine Negativbescheinigung vom Jugendamt des Geburtsortes des Kindes vorzulegen.

    • Eltern sind nicht miteinander verheiratet und haben eine gemeinsame Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben: Beide Eltern haben den Antrag bzw. die Einverständniserklärung zu unterschreiben. Die Sorgeerklärung ist vorzulegen.

    • ein Betreuer ist zur Aufenthaltsbestimmung des Kindes berechtigt: Der Betreuer hat den Antrag zu unterschreiben. Die Betreuungsurkunde ist vorzulegen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Verl

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Verl

    Fristen

    Hinweise für Verl

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Verl

    • 7-8 Wochen

    • 4-7 Tage bei Expressverfahren in dringenden Fällen

    • der vorläufige Reisepass wird direkt ausgestellt (allerdings nur in Ausnahmefällen; wird nicht von allen Ländern zur Einreise anerkannt).

    Kosten

    Hinweise für Verl

    Gebühren für Pässevordem 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit außer vorläufiger Reisepass)

    Reisepass: 37,50 Euro

    Expresspass: 69,50 Euro

    Reisepass mit 48 Seiten: 59,50 Euro

    Expresspass mit 48 Seiten: 91,50 Euro

    Reisepass vorläufig (1 Jahr gültig): 26,00 Euro

    Gebühren für Pässe abdem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit außer vorläufiger Reisepass)  

    Reisepass: 70,00 Euro

    Expresspass:  102,00 Euro

    Reisepass mit 48 Seiten: 92,00 Euro

    Expresspass mit 48 Seiten: 124,00 Euro

    Reisepass vorläufig (1 Jahr gültig): 26,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Verl

    Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

    Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Verl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de