Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen

    Hinweise für Recke

    Auf Antrag eines Veranstalters kann die Fachgruppe Bürgerservice Messen, Ausstellungen sowie Spezial- und Jahrmärkte festsetzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Recke

    Auf Antrag eines Veranstalters kann die Fachgruppe Bürgerservice Messen, Ausstellungen sowie Spezial- und Jahrmärkte festsetzen.

    Voraussetzung für die Festsetzung ist unter anderem eine Vielzahl von gewerblichen Anbietern. Dieses Erfordernis ist erfüllt, wenn der Markt von einem Dutzend oder mehr Anbietern beschickt wird. Die Festsetzung schließt die Teilnahme von nichtgewerblichen Händlern nicht aus.

    Die Festsetzung eines Spezialmarktes oder eines Jahrmarktes verpflichtet den Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung.

    Spezialmärkte und Jahrmärkte dürfen nicht vollständig oder teilweise in Ladengeschäften abgehalten werden.

    Die Festsetzung ist für die Durchführung eines gewerblichen Marktes nicht grundsätzlich verpflichtend. Sollte dieser jedoch an einem Sonntag stattfinden, so ist sie zwingend notwendig, da der Antragsteller durch die Festsetzung in den Genuss der sogenannten Marktprivilegien kommt.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 28

    49509 Recke

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich II - Bürgerservice und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 28

    49509 Recke

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de