elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung

    Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises aktivieren? Dies koennen Sie online mit Hilfe Ihrer Informationen aus dem PIN-Brief oder bei Ihrer Personalausweisbehoerde vornehmen.

    Beschreibung

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Der Online-Ausweis ermoeglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschaeftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte moeglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Bei Buergerinnen und Buergern, die bei der Beantragung 16 Jahre oder aelter waren, ist dieser Chip seit 2017 standardmaessig aktiviert.

    Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie 16 Jahre und aelter sind, koennen Sie den Online-Ausweis selbst aktivieren. Die dafuer erforderliche PIN und alle Informationen dazu erhalten Sie per Post in Ihrem sogenannten "PIN-Brief". Spaeter koennen Sie die PIN durch eine selbstgewaehlte, sechsstellige PIN ersetzen. Dies koennen Sie beim Abholen des Ausweises erledigen sowie spaeter im Buergeramt oder in Apps fuer den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp.

    Wenn die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, koennen Sie diese in Ihrem zustaendigen Buergeramt" aktivieren lassen. Ein Zuruecksetzen Ihres PIN ist ebenfalls bei Ihrem zustaendigen Buergeramt moeglich.

    Mit Ihrem Online-Ausweis koennen Sie zum Beispiel:

    • BAfoeG online beantragen,
    • Ihre SIM-Karte online aktivieren,
    • Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung rund um Ihr Versicherungskonto nutzen und
    • die Identifizierung mit PostIdent ueber die PostIdent-App vornehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Servicenummer neuer Personalausweis

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    • Personalausweis
    • AusweisApp und NFC-faehiges Smartphone oder Kartenlesegeraet
    • selbstgewaehlte, sechsstellige PIN

    Formulare

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    • Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweisdokuments mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewaehlten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:

    • Nach Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie den sogenannten "PIN-Brief" per Post.
      • Folgen Sie den Anweisungen im Brief zum Setzen Ihrer selbstgewaehlten, sechsstelligen PIN fuer den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Buergeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit ueber Apps fuer den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp, moeglich.

    Wenn Sie nachtraeglich Ihre PIN zuruecksetzen oder neu beantragen moechten, dann koennen Sie eine neue PIN kostenfrei bei Ihrem zustaendigen Buergeramt setzen lassen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn die PIN vorliegt, dauert die Bearbeitung ca. 5 Minuten..

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de