Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige Begleitung

    Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige als Pflegekinder, Begleitung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn es für ihre Entwicklung wichtig ist, können, junge Volljährige auch nach ihrem 18. Geburtstag Hilfen zur Erziehung erhalten und in Vollzeitpflege untergebracht werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Pflegekinderdienst

    Kinder brauchen Stabilität, gute Versorgung, verlässliche Betreuung, Verständnis, Liebe und Geborgenheit. Manchmal können Eltern ihrer erzieherischen Verantwortung kurz- oder langfristig nicht nachkommen und die Betreuung und Versorgung ihres Kindes nicht gewährleisten. In solchen Fällen brauchen Kinder einfühlsame Pflegeeltern.

    Pflegefamilien bieten vorübergehend oder dauerhaft einen neuen, sicheren, familiären Lebensort mit stabilen Strukturen. Sie bieten den Kindern die Geborgenheit, Zuwendung, Orientierung und Hilfe, die sie brauchen. Pflegekinder haben die Möglichkeit mit ihrer neuen Familie ihre Erlebnisse und Eindrücke zu teilen und gemeinsam neue Erfahrungen zu machen.

    Der Pflegekinderdienst Bad Honnef bereitet Interessierte durch ein spezielles Bewerberverfahren auf Ihre Rolle als Pflegeeltern vor und begleitet und unterstützt jedes Pflegeverhältnis entsprechend den Bedürfnissen der einzelnen Beteiligten und in Umsetzung der gesetzlichen Aufträge.

    Für Menschen, die sich für die Rolle als Pflegeeltern interessieren, wird in Kooperation mit den rechtsrheinischen Pflegekinderdiensten ca. alle 3 Monate ein Informationsabend angeboten. Davon unabhängig bietet der Pflegekinderdienst Bad Honnef jederzeit unverbindliche Beratungsgespräche für Interessierte an.

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    Formulare

    Hinweise für Bad Honnef

    Voraussetzungen

    Gewährung einer Hilfe zur Erziehung nach §27 SGB VIII.

    Die Fortführung der Hilfe kann beantragt werden, wenn das Ende der Hilfe aufgrund der nahenden Volljährigkeit endet und/oder weil eine Fortführung zur Stabilisierung der Situation des Jugendlichen oder jungen Volljährigen beitragen würde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Honnef

    Der Pflegekinderdienst Bad Honnef bereitet Interessierte durch ein spezielles Bewerberverfahren auf Ihre Rolle als Pflegeeltern vor und begleitet und unterstützt jedes Pflegeverhältnis entsprechend den Bedürfnissen der einzelnen Beteiligten und in Umsetzung der gesetzlichen Aufträge.

    Für Menschen, die sich für die Rolle als Pflegeeltern interessieren, wird in Kooperation mit den rechtsrheinischen Pflegekinderdiensten ca. alle 3 Monate ein Informationsabend angeboten. Davon unabhängig bietet der Pflegekinderdienst Bad Honnef jederzeit unverbindliche Beratungsgespräche für Interessierte an.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Honnef

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Honnef

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Honnef

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 11.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de