Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine oder mehrere Apotheke/n
Hinweise für Borken
Beschreibung
Hinweise für Borken
Eine Apothekenbetriebserlaubnis wird gem. § 2 ApoG auf Antrag erteilt.
Nach dem Apothekengesetz sind unter anderem folgende schriftliche Erklärungen erforderlich:
Eidesstattliche Versicherung
Schriftliche Versicherung
Die unter 1.) genannte eidesstattliche Versicherung kann bei einem Notar oder bei einer bevollmächtigten Person des Kreises Borken abgegeben werden.
Wenn die eidesstattliche Versicherung beim Kreis Borken direkt abgegeben werden soll, kann kurzfristig ein Termin vereinbart werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Pharmazeutischer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861 681-1495
E-Mail: pharmazie@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Die Antragsunterlagen sollten spätestens 4 Wochen vor dem beabsichtigten Eröffnungs- bzw. Übernahmetermin der Amtsapothekerin vollständig vorliegen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Erteilung einer Betriebserlaubnis ist gebührenpflichtig und richtet sich nach Aufwand.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen