Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    In Ausnahmefällen kann von der generellen Verpflichtung, sich im Straßenverkehr anzuschnallen bzw. einen Motorradhelm zu tragen, befreit werden.

    Dazu ist von einem Arzt zu bescheinigen,

    1. dass eine Befreiung aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist und
    2. für welchen Zeitraum genau die gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen.

    Die Ausnahmegenehmigung ist mit beigefügtem Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh zu beantragen.

    Ausnahme:

    Antragsteller mit Wohnort in Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock oder Verl stellen den Antrag bei der jeweiligen Stadtverwaltung.

    Ein persönlicher Besuch für die Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde ist nicht erforderlich.

    Der Antrag kann per Post, per E-mail (Parkausweise_Schwerbehinderte@kreis-guetersloh.de) oder Fax gestellt werden.

    Hinweis zur Gurtverlängerung:

    In bestimmten Fällen (z.B. Befestigung eines Kindersitzes ohne Isofix-Aufnahme) kann eine Gurtverlängerung erforderlich sein.

    Nähere Informationen, auch zum Eintrag im Fahrzeugschein, erhalten Sie z. B. beim TÜV Nord.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    2.2.4: Verkehrslenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-1200

    Fax: +49 5241 85-31200

    E-Mail: verkehrssicherung@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    1. Antrag
    2. Ärztliche Bescheinigung

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gütersloh

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de