Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Verkehr – Ausnahmegenehmigungen

    Hinweise für Borken

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Gurtbefreiung

    Nach der Straßenverkehrsordnung (§ 21 a StvO) ist das Anlegen vorgeschriebener Sicherheitsgurte Pflicht.

    Die Straßenverkehrsbehörde kann begündete Ausnahmefälle von der generellen Verpflichtung, sich im Straßenverkehr anzuschnallen, befreien. Eine solche Ausnahmegenehmigung ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Die Befreiung ist nur zulässig, wenn

    • das Anlegen von Guten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist

    • die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt

    Helmbefreiung

    Personen die offene Krafträder bzw. offen drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge führen, die schneller als 20 km/h fahren können, müssen während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt auch für Beifahrer/Mitfahrer.

    Die Helmtragepflicht gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

    Eine Befreiung von der Helmtragepflicht kann von der Straßenverkehrsbehörde erteilt werden, wenn das Anlegen eines Helmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    • formloser Antrag

    • ärztliches Attest, das eindeutig bescheinigt, dass medizinische Gründe es nicht zulassen, einen Sicherheitsgurt anzulegen bzw. Schutzhelme zu tragen

    Formulare

    Hinweise für Borken

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    § 46 Straßenverkehrsordnung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Die Einwohner der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau erhalten die Genehmigung jeweils von ihren Städten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de