Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers/Antragstellerin.

    Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist möglich,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
    • wenn die Körpergröße des Antragstellers/der Antragstellerin weniger als 150 cm beträgt.

    Eine Befreiung von der Helmtragepflicht ist möglich,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Sicherheitshelm zu tragen.

    Sollten die angegebenen Hinderungsgründe durch andere geeignete Maßnahmenbeseitigt werden können (z. B. Spezialanfertigungen), so sind diese Lösungen vorrangig zu wählen.

    Eine unbefristete Ausnahmeganehmigung ist nur dort möglich, wo es sich um einen attestierten nicht besserungsfähigen Zustand handelt. 

    Die erteilte Ausnahmegenehmigung ist im Original mitzuführen und bei Verlangen vorzuzeigen (z.B. Kontrolle durch Polizei). 

    Die Ausnahmegenehmigung kann jederzeit widerrufen werden. 

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Baustellen und Erlaubnisse - Sachgebiet 363-02

    Adresse

    Hausanschrift

    Haus-Vorster Straße 8

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-36310

    E-Mail: 363-02-erlaubnisse@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Bei einer Beantragung aufgrund der Körpergröße von weniger als 150 cm:

    • gültiger Personalausweises (mit Eintragung der Körpergröße)

    Bei einer Beantragung aus gesundheitlichen Gründen:

    • ärztliches Attest
      Hierin muss ausdrücklich erklärt sein, dass eine Befreiung aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Es sollte hervorgehen, ob es sich um einen vorübergehenden Zustand handelt, der die Erteilung der Genehmigung erforderlich macht oder einen Dauerzustand. Handelt es sich um einen vorübergehenden Zustand, so ist in dem Attest die ungefähre Dauer zu vermerken.
      Trägt der Arzt keinen Zeitraum für die Befreiung ein, wird die Ausnahmegenehmigung für ein Jahr erteilt. Ist ein Zeitraum genannt, wird das Attest dementsprechend befristet, längstens jedoch für die Dauer von 3 Jahren.
      Ärzte und Ärztinnen, die eine Bescheinigung zur Befreiung von der Schutzhelmtragepflicht ausstellen, müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass sie unter Umständen durch spätere Haftpflichtansprüche der Verletzten oder Dritten regresspflichtig werden können.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    14 Tage

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de