Steuerfreibeträge Eintragung für Menschen mit Behinderung

    Schwerbehindertenrecht: Steuerermäßigung

    Für Kosten auf Grund einer Behinderung können Sie einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Grad der Behinderung (GdB):

    · 20: 384 €

    · 30: 620 €

    · 40: 860 €

    · 50: 1140 €

    · 60: 1440 €

    · 70: 1780 €

    · 80: 2120 €

    · 90: 2460 €

    · 100: 2840 €

    Merkzeichen BL oder H (unabhängig vom GdB): 7400 €

    Wichtig: diese neuen Werte gelten ab 2021.

    Bis Ende 2020 galt: bei einem GdB von 30 oder 40 steht Ihnen eine Steuerermäßigung nur zu, falls eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit festgestellt wurde oder eine anerkannte Berufskrankheit vorliegt. Bei einem GdB von 20 stand Ihnen bis Ende 2020 keine Steuerermäßigung zu.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Schwerbehindertenangelegenheiten 201.63

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    In der Steuererklärung wird der Grad der Behinderung angegeben, Nachweise sind notwendig, falls diese dem Finanzamt nicht bereits vorgelegen haben.

    Die Nachweise erhalten Sie bei Behinderung von der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde (z. B. Versorgungsamt).

    Voraussetzungen

    • Aufwendungen in Folge der Behinderung
    • Behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 steht der entsprechende Pauschbetrag jedoch nur zu,

    - wenn wegen der Behinderung ein gesetzlicher Anspruch auf Rente (z. B. Unfallrente, nicht aber Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder auf andere laufende Bezüge besteht oder

    - wenn die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Der Behinderten-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt
    • Die Steuererklärung kann in Papier oder im Online-Verfahren abgeben werden

    Fristen

    Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31.7. des Folgejahres

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de