Schwerbehindertenrecht: Steuerermäßigung
Für Kosten auf Grund einer Behinderung können Sie einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Grad der Behinderung (GdB):
· 20: 384 €
· 30: 620 €
· 40: 860 €
· 50: 1140 €
· 60: 1440 €
· 70: 1780 €
· 80: 2120 €
· 90: 2460 €
· 100: 2840 €
Merkzeichen BL oder H (unabhängig vom GdB): 7400 €
Wichtig: diese neuen Werte gelten ab 2021.
Bis Ende 2020 galt: bei einem GdB von 30 oder 40 steht Ihnen eine Steuerermäßigung nur zu, falls eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit festgestellt wurde oder eine anerkannte Berufskrankheit vorliegt. Bei einem GdB von 20 stand Ihnen bis Ende 2020 keine Steuerermäßigung zu.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
In der Steuererklärung wird der Grad der Behinderung angegeben, Nachweise sind notwendig, falls diese dem Finanzamt nicht bereits vorgelegen haben.
Die Nachweise erhalten Sie bei Behinderung von der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde (z. B. Versorgungsamt).
Voraussetzungen
- Aufwendungen in Folge der Behinderung
- Behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 steht der entsprechende Pauschbetrag jedoch nur zu,
- wenn wegen der Behinderung ein gesetzlicher Anspruch auf Rente (z. B. Unfallrente, nicht aber Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder auf andere laufende Bezüge besteht oder
- wenn die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Der Behinderten-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt
- Die Steuererklärung kann in Papier oder im Online-Verfahren abgeben werden
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022
Stichwörter
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