Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen für archäologische Ausgrabungen genehmigen
Beschreibung
Grabungen nach potenziellen Bodendenkmälern bedürfen einer Erlaubnis, denn weit mehr als herkömmliche Baudenkmäler können vor allem Gräber, Mauerreste, Keramik, Werkzeuge und Tierknochen wichtige Erkenntnisse über weit zurückliegende Zeiträume liefern.
Der Antrag auf die Grabungserlaubnis ist an die obere Denkmalbehörde zu richten:
- Für Grabungen, die das Gebiet kreisfreier Städte im Regierungsbezirk berühren, ist die Bezirksregierung zuständig.
- Für Grabungen, die sich ausschließlich im Bereich kreisangehöriger Kommunen befinden, sind die jeweiligen Kreisverwaltungen zuständig.
Die Entscheidung über den Antrag fällt in Abstimmung mit dem Fachamt für Archäologie des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
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Ansprechpartner
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erforderliche Unterlagen
- Antrag
Anlagen zur schnelleren Bearbeitung des Antrags:
- ein Plan, auf dem das Untersuchungsgebiet gekennzeichnet ist,
- Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstücken sowie
- Angaben zu den zum Einsatz kommenden Geräten und Hilfsmitteln (Metallsonden, Spaten etc.).
Formulare
- Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalbehörde oder
- nutzen Sie den Onlinedienst.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Abs. 1 DenkmalschutzG NRW
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag bei der oberen Denkmalbehörde.
- Sie erhalten nach Prüfung des Antrags eine Genehmigung, die Sie mitführen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023