Papierabfälle zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Bei Neuaufstellung/Abbestellung und Änderungen von Abfallgefäßen (Restmüll, Biomüll und Altpapier) ist vom Grundstückeigentümer oder Verwalter ein Online-Antrag (siehe unten, "Service starten") an den Baubetriebshof zu richten.
Der Austausch der Müllgefäße wird dann zum Beginn des nächsten Monats vorgenommen. Die Gebühren (für Rest- und Biomüll) werden mit dem Grundbesitzabgaben-Bescheid durch das Amt für Finanzen festgesetzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltung Baubetriebshof
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-320
Fax: 0 23 04 / 104-292
Verwaltung Baubetriebshof
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Abfallentsorgung und Friedhöfe
Adresse
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Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-393
Fax: 0 23 04 / 104-292
Abfallentsorgung und Friedhöfe
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwerte
Formulare
Hinweise für Schwerte
Voraussetzungen
Hinweise für Schwerte
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schwerte
- Abfallwirtschafts- und Kreislaufgesetz (KrW/AbfG) vom 27.09.1994 in der z.Z. gültigen Fassung
- Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NW) vom 21.06.1988 in der z.Zt. gültigen Fassung
Ortsrecht:
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schwerte
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schwerte
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).
Fristen
Hinweise für Schwerte
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schwerte
Kosten
Hinweise für Schwerte
Abfallgebühren 2024
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schwerte
Weitere Informationen
Hinweise für Schwerte
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020