Altpapier Entsorgung

    Papierabfälle zur Entsorgung abgeben

    Hinweise für Ense

    Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Beschreibung

    Hinweise für Ense

    Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Abfallbehälter online umzutauschen, wenn Ihnen die Tonnen zu klein bzw. zu groß werden.Beachten Sie bitte, dass eine Tauschgebühr anfällt. Die Höhe der Gebühr können Sie der Übersicht über die Gebühren in der Gemeinde Ense entnehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Steuern & Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 1: Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern & Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 1: Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

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    Technisch geändert am 17.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abfallbeseitigung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern & Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 1: Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

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    Technisch geändert am 17.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 1: Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern & Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

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    Technisch geändert am 17.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    Steuern & Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

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    Technisch geändert am 17.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 1: Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

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    Technisch geändert am 19.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3: Bauen und Gemeindeentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ense

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Hinweise für Ense

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ense

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ense

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ense

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Hinweise für Ense

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ense

    individuell

    Kosten

    Hinweise für Ense

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ense

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ense

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de