Papierabfälle zur Entsorgung abgeben
Hinweise für Heinsberg
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Beim Altpapier existierte bereits vor Einführung des Dualen Systems ["Grüner Punkt"] in den kreisangehörigen Kommunen ein flächendeckendes Erfassungssystem, wobei die Sammlung teils durch die Kommunen selbst bzw. durch deren beauftragte Unternehmen, teils durch ortsansässige Vereine durchgeführt wurde.
Auch nach Einführung des Dualen Systems wurde dieses System nahezu überall beibehalten und lediglich in das Dualen System integriert, so dass sich für die Bürger durch die Einführung des Dualen Systems in der Praxis nichts geändert hat.
Die Sammlung wird in der Regel über Straßensammlungen (Bündelsammlung oder Altpapiertonne) im Holsystem durchgeführt.
Nähere Informationen finden Sie im Abfallkalender Ihrer Stadt/Gemeinde.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Hinweise für Heinsberg
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Hinweise für Heinsberg
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Hinweise für Heinsberg
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Hinweise für Heinsberg
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Heinsberg
individuell
Kosten
Hinweise für Heinsberg
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heinsberg
Weitere Informationen
Hinweise für Heinsberg
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Heinsberg