Altpapier EntsorgungOnline erledigen

    Papierabfälle zur Entsorgung abgeben

    Hinweise für Heinsberg

    Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Beim Altpapier existierte bereits vor Einführung des Dualen Systems ["Grüner Punkt"] in den kreisangehörigen Kommunen ein flächendeckendes Erfassungssystem, wobei die Sammlung teils durch die Kommunen selbst bzw. durch deren beauftragte Unternehmen, teils durch ortsansässige Vereine durchgeführt wurde.

    Auch nach Einführung des Dualen Systems wurde dieses System nahezu überall beibehalten und lediglich in das Dualen System integriert, so dass sich für die Bürger durch die Einführung des Dualen Systems in der Praxis nichts geändert hat.

    Die Sammlung wird in der Regel über Straßensammlungen (Bündelsammlung oder Altpapiertonne) im Holsystem durchgeführt.

    Nähere Informationen finden Sie im Abfallkalender Ihrer Stadt/Gemeinde.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8d473db65850bac81b01fd70354c5c05

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 25.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    individuell

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de