Papierabfälle zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Beim Altpapier existierte bereits vor Einführung des Dualen Systems ["Grüner Punkt"] in den kreisangehörigen Kommunen ein flächendeckendes Erfassungssystem, wobei die Sammlung teils durch die Kommunen selbst bzw. durch deren beauftragte Unternehmen, teils durch ortsansässige Vereine durchgeführt wurde.
Auch nach Einführung des Dualen Systems wurde dieses System nahezu überall beibehalten und lediglich in das Dualen System integriert, so dass sich für die Bürger durch die Einführung des Dualen Systems in der Praxis nichts geändert hat.
Die Sammlung wird in der Regel über Straßensammlungen (Bündelsammlung oder Altpapiertonne) im Holsystem durchgeführt.
Nähere Informationen finden Sie im Abfallkalender Ihrer Stadt/Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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