Altpapier Entsorgung

    Altpapier Entsorgung (bonnorange AöR)

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Bonn

    Altpapier ist getrennt zu entsorgen, weil Papier ein wertvoller Rohstoff ist. Die Blaue Tonne (auch Papiertonne genannt) ist für Altpapier bestimmt und wird in Bonn ohne zusätzliche Gebühren angeboten (Abfuhr einmal pro Monat).

    Fällt mehr Papier oder Pappe als gewöhnlich an, besteht die Möglichkeit, die im öffentlichen Straßenraum aufgestellten blauen Container zu nutzen. Ihre Standorte können auf einem digitalen Stadtplan unter "Formulare und Links" eingesehen werden und sind nur für die Abgabe von haushaltsüblichen Mengen vorgesehen. Ab dem 1. Januar 2023 darf Altpapier nicht mehr gebündelt, in Kartons oder Papiersäcken zur Abfuhr gestellt werden. Die Abfuhr findet dann nur noch über die Blaue Tonne statt. In haushaltsübliche Mengen können Altpapier und Kartonagen auch kostenlos auf den Wertstoffhöfen in Bonn abgegeben werden.

    Gewerbetreibende sind davon ausgenommen und müssen für die Entsorgung eigenständig sorgen. Gerade für Gewerbebetriebe, die häufig neue Waren erhalten, oder die Wohnungswirtschaft mit begrenzten Stellflächen ist die vierwöchige Abfuhr der Papiertonne (Blaue Tonne) manchmal nicht ausreichend. Die bonnorange AöR kann zusätzliche kostenpflichtige Leerungen anbieten. Für ein individuelles Angebot können Anfragen an den Kundenservice gerichtet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    bonnorange AöR

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0228 5552720

    E-Mail: kundenservice@bonnorange.de

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bonn

    • Grundbesitzabgabenbescheid für die Tonnenbestellung
    • Das Angebot zur Abgabe an den Wertstoffhöfen gilt ausschließlich für den im Bonner Stadtgebiet anfallenden Abfall. Als Nachweis der Herkunft kann die Vorlage eines geeigneten Dokuments (Personalausweis, Mietvertrag, Arbeitsauftrag oder ähnliches) gefordert werden.

    Formulare

    Hinweise für Bonn

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bonn

    Grundstückseigentümer*innen und Hausverwaltungen können unter Angabe von Name, Straße, Hausnummer und Aktenzeichen (steht im Grundbesitzabgabenbescheid) Papiertonnen bestellen. Als Mieter*innen wenden Sie sich bitte an Ihre*n Vermieter*in bzw. Ihre Hausverwaltung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bonn

    • Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG (Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen), zum Beispiel die Verwertungshierarchie und die Verpflichtung zur getrennten Sammlung
    • Landeskreislaufwirtschaftsgesetz NRW
    • Für Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton regelt das Verpackungsgesetz (VerpackG) die Entsorgung. Diese sind von privaten Haushalten (und den sogenannten vergleichbaren Anfallstellen wie Hotels, Gastronomie und so weiter) grundsätzlich in der Altpapiersammlung zu entsorgen. Für Verpackung aus der Industrie und Großgewerbe müssen Hersteller eine Rückgabemöglichkeit anbieten
    • Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV).

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bonn

    Alle Abfälle müssen am Abfuhrtag bis 6:30 Uhr morgens an die Straße zur Abholung bereitgestellt werden. Bitte achten Sie darauf, dass Gehwege ohne Beeinträchtigung nutzbar bleiben müssen. Der Deckel der Abfalltonne muss immer geschlossen sein. Überfüllte Gefäße werden nicht abgefahren.

    Fristen

    Hinweise für Bonn

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bonn

    Die Bearbeitung Ihres Antrages und die Aufstellung oder der Austausch einer Tonne nimmt in der Regel 10 bis 14 Tage in Anspruch.

    Kosten

    Hinweise für Bonn

    In Bonn ist in der Entsorgungsgebühr für den Restabfall die Altpapierabfuhr einmal im Monat enthalten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bonn

    Die Öffnungszeiten an den Wertstoffhöfen sind zu berücksichtigen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bonn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bonn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de