Altpapier Entsorgung

    Papierabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Korrekte und ordnungsgemäße Abfallentsorgung schützt die Umwelt. Die Stadt Grevenbroich gibt Informationen zur Entsorgung, Vermeidung und Verwertung von Abfällen, zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren, zur Anzeige von Abfallsammlungen, zur Verbringung von Abfällen und den entsprechenden Gebühren.

    In die blaue Papiertonne gehören:

    • Zeitungen und Zeitschriften
    • Schreibpapier
    • Schulhefte
    • Bücher
    • Briefumschläge
    • Verpackungen aus Papier und Pappe, z.B. Keksschachteln
    • Versandkartons
    • Waschmittelkartons
    • Brötchentüten
    • Zigarettenschachteln ohne Kunststoffhülle und Alupapier
    • Schokoladenpapier ohne Alufolie
    • Pizzakartons
    • Spielzeugverpackungen aus Pappe

    Bitte nur sauberes und fettfreies Papier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Steuern, Gebühren und Beiträge - 22

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 2

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grevenbroich

    Formulare

    Hinweise für Grevenbroich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Grevenbroich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

    Fristen

    Hinweise für Grevenbroich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Grevenbroich

    Kosten

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grevenbroich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Grevenbroich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Grevenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de