Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII

    Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII

    Hinweise für Werl

    Beschreibung

    Hinweise für Werl

    Die Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt setzen sich zusammen aus den sogenannten Regelleistungen, die die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens umfassen, sowie den angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.

    Das Gesetz sieht außerdem in nachfolgenden Fällen eine Beihilfe für einmalige Bedarfe vor

    • Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten;

    • Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt; 

    Weitere Informationen zu staatlichen Leistungen erhalten Sie auch unter dem Link: www.familien-wegweiser.de  

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-0

    Fax: 02922 800-5099

    E-Mail: post@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Werl

    Formulare

    Hinweise für Werl

    Voraussetzungen

    Hinweise für Werl

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werl

    Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Werl

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Werl

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Werl

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de