Sachkundenachweis für Mess- und Suchgeräte Anerkennung

    Den Sachkundenachweis beantragen

    Der Einsatz von Metalldetektoren und anderen Suchgeräten oder von Verfahren für archäologische Forschungsarbeiten ist von einer vorherigen Sondergenehmigung abhängig

    Beschreibung

    Das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die geeignet sind, Bodendenkmäler aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein, bedürfen der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die antragstellende Person die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt eine Person insbesondere dann nicht, wenn sie wiederholt oder schwerwiegend gegen Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen hat.

    Zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege.

    Ansprechpartner

    Kreisstadt Olpe

    Adresse

    Hausanschrift

    Franziskanerstraße 6

    57462 Olpe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02761 83-0

    Fax: 02761 83-1330

    E-Mail: rathaus@olpe.de

    Version

    Technisch geändert am 27.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Antrag mit den erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
    • Prüfung durch die zuständigen Denkmalbehörde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de