vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung
Genehmigung zum Baumfällen
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
In der Stadt Witten gilt eine Satzung zum Schutz des Baumbestandes - Baumschutzssatzung. In dieser ist geregelt welche Bäume geschützt sind. Wenn ein geschützter Baum gefällt werden soll, ist zuvor ein entsprechender formloser schriftlicher Antrag beim Betriebsamt, Abteilung Grünflächen zu stellen. Aus der Baumschutzsatzung ergibt sich auch eine evtl. erforderliche Ersatzpflanzung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Witten
Angaben zum Baum: Art des Baumes und Umfang des Baumes, gemessen in 1 Meter Höhe über dem Erdboden
Formulare
Hinweise für Witten
Voraussetzungen
Hinweise für Witten
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Witten
Baumschutzssatzung der Stadt Witten
Verfahrensablauf
Hinweise für Witten
Fristen
Hinweise für Witten
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Witten
eine Woche
Kosten
Hinweise für Witten
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Witten, Tarif-Nr. 1
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Witten
Weitere Informationen
Hinweise für Witten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit , Referat N II 1 am 27.06.2017