Abfallbehandlungsanlage

    Vorgesehen zum Löschen - Abfallbehandlungsanlage

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Beschreibung

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

      

    Überwachung der Abfallentsorgung;

     

    In Deutschland besteht auf der Basis europäischer Vorgaben seit dem 27. September 1994 das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW.- / AbfG).

    Eine der wichtigsten Aufgaben der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde ist hier die Überwachung der ordnungsgemäßen Einsammlung, Behandlung, Lagerung und Ablagerung von Abfällen.

    Besitzer überwachungsbedürftiger Abfälle sind verpflichtet, die Entsorgung dieser Abfälle eigenverantwortlich zu organisieren. Jeder Besitzer solcher Abfälle verfügt deshalb über eine Erzeugernummer, die in alle Entsorgungsbelege eingetragen wird. Diese Nummer wird von der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde vergeben und in dem bundesweiten Abfall- Überwachungssystem "ASYS" zusammen mit den übrigen Entsorgungsunterlagen allen anderen Abfallbehörden zur Verfügung gestellt. Sie ist standortbezogen. Somit kann der Weg des Abfalls von seiner Entstehung bis zur endgültigen, ordnungsgemäßen Entsorgung nachvollzogen werden

     

    Entsorgungsnachweis

    Bei der Entsorgung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle ist der Nachweis über die Zuverlässigkeit der vorgesehenen Entsorgung durch einen Entsorgungsnachweis zu führen. Zur Nachweisführung verpflichtet sind Abfallerzeuger, Abfallbesitzer, Einsammler und Beförderer von Abfällen und Abfallentsorger.

    Der Entsorgungsnachweis besteht aus dem Deckblatt Entsorgungsnachweise, der Verantwortlichen Erklärung des Abfallerzeugers einschließlich der Deklarationsanalyse und der Annahmeerklärung des Abfallentsorgers (Nachweiserklärungen) sowie der Bestätigung der für die zur Entsorgung vorgesehenen Anlage (Entsorgungsanlage) zuständigen Behörde.

     

    Von der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Hochsauerlandkreises werden des weiteren auch unregelmäßig Infobriefe zu Entsorgungsfragen veröffentlicht.

    Folgende Infobriefe sind bisher erschienen:

     

    - Entsorgung von Asbest

     

    - Entsorgung teerhaltiger Straßenaufbruch

     

     

    Weitere Informationen auch unter:

    www.asys-info.de

    www.lua.nrw.de 

    www.bmu.de

    www.bezreg-arnsberg.nrw.de

    www.munlv.nrw.de

     

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    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft und Bodenschutz (FD 46)

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Formulare

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Kosten

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de