Vermittlungsakten
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle:
- Angebot von erzieherischen Hilfen als Alternative zur Adoption
- Beratung und Begleitung der leiblichen Eltern vor und nach der Adoption
- Beratung und Überprüfung von Adoptionsbewerbern
- Beratung und Begleitung bei interstaatlichem Adoptionswunsch
- Beratung und Begleitung der Adoptiveltern
- Prüfung der Adoption durch Stiefeltern oder Verwandte
- Herkunftssuche
Ziel dieser Vermittlungsstelle ist, geeignete Adoptionsfamilien für solche Kinder zu finden, die innerhalb ihrer Herkunftsfamilie keine Lebensperspektive mehr haben und deren Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht gerecht werden können oder wollen. Das vorherige Ausschöpfen adäquater Alternativen ist hierbei zwingende Voraussetzung.
Eine passgenaue Vermittlung bedeutet die Suche nach neuen Eltern, die dem betreffenden Kind Geborgenheit und Sicherheit vermitteln und Rahmenbedingungen für eine stabile und positive Persönlichkeitsentwicklung ermöglichen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Zum ersten Beratungsgespräch werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle des Rhein-Erft-Kreises, geschäftsansässig in der Kreisverwaltung Bergheim, ist für die 10 Kommunen im Rhein-Erft-Kreis für alle Bereiche, die eine Adoption betreffen, tätig.
Weitere Informationen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Sie sind in einer schwierigen Situation und wissen nicht, ob Sie Ihr Kind nach der Geburt selber großziehen möchten?
Wir beraten und begleiten Sie, suchen mit Ihnen nach Lösungen- sowohl für ein Leben mit dem Kind als auch bei der Entscheidung für eine Adoption. Wir gehen mit Ihnen gemeinsam die erforderlichen Wege und sind für Sie Ihre Ansprechpartner.
Möchten Sie einem Kind ein Zuhause geben? Interessieren Sie sich für die Aufnahme eines Kindes mit dem Ziel der Adoption?
Wir informieren Sie in einem persönlichen Gespräch über den Adoptionsbewerberprozess, führen die gesetzlich vorgeschriebene Eignungsprüfung durch und erstellen abschließend einen Sozialbericht, ggf. auch bei einer Auslandsadoption. Anm.: Vor den mit uns geführten Bewerbergesprächen werden wir Sie bitten an einem Vorbereitungsseminar teilzunehmen, das von der Lebenshilfe NRW monatlich angeboten wird.
Sie haben ein Kind mit dem Ziel der Adoption aufgenommen?
Während und nach der Vermittlung des Kindes begleiten, beraten und unterstützen wir Sie im Rahmen des Adoptionspflegejahres. Auch nach der Adoption bieten wir Ihnen nachgehende Beratung und Unterstützung an.
Denken Sie darüber nach, im Rahmen der Stiefkindadoption das Kind Ihres Partners/Ihrer Partnerin zu adoptieren?
Wir informieren Sie über das Verfahren, beraten Sie, stellen ggf. einen Beratungsschein für die notarielle Beurkundung aus, und wirken im familiengerichtlichen Verfahren mit.
Sie sind adoptiert und haben Fragen zu Ihrer Herkunft?
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres haben Sie die Möglichkeit auf Antrag Ihre Adoptionsakte bei uns einzusehen. Wir begleiten und beraten Sie dabei. Falls Sie Kontakt mir Ihren leiblichen Eltern aufnehmen möchten, beraten wir Sie, sind Ihnen bei der Suche behilflich und vermitteln ggf. den Kontakt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis