Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen Anerkennung
Schuldnerberatung
Wenn Sie eine Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle eröffnen wollen, müssen Sie diese als geeignete Stelle anerkennen lassen. Informationen dazu erhalten Sie hier.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Voraussetzungen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Die Tätigkeit der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle ist längerfristig beabsichtigt.
Sie sind nachweislich zuverlässig.
Sie verfügen über eine mindestens 2jährige Erfahrung in der Schuldnerberatung. Die Berufsausbildung nach § 2 Absatz 1 Nr. 4 AGInsO liegt vor.
Sie bieten neben der Schuldnerberatung keine gewerblichen Leistungen an wie Kredit-, Finanz-, Finanzvermittlungs- oder ähnliche Dienste.
Rechtsgrundlage(n)
Insolvenzordnung (InsO)
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag auf Anerkennung entscheidet die Behörde innerhalb einer Frist von 6 Monaten.
Hat die Behörde nicht innerhalb dieser Frist entschieden, gilt die Anerkennung als erteilt.
Kosten
Hinweise für Hürth
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hürth
Sprechzeiten:
montags und mittwochs
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen