Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles

    Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles

    Hinweise für Rödinghausen

    Beschreibung

    Hinweise für Rödinghausen

    Das Standesamt der Gemeinde Rödinghausen beurkundet den Tod (Sterbefall) von Personen, die im Gemeindegebiet verstorben sind (unabhängig vom Wohnort des Verstorbenen).

    Ist die Person zu Hause verstorben, so ist

    • jede Person, die mit Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,

    zur mündlichen Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt verpflichtet. In der Regel beauftragt die anzeigepflichtige Person einen Bestatter mit der Beurkundung des Sterbefalles.

    Ist die Person im Krankenhaus, Seniorenheim oder einer sonstigen Einrichtung verstorben, so ist das Krankenhaus, Seniorenheim oder die Einrichtung zur schriftlichen Sterbefallanzeige beim zuständigen Standesamt verpflichtet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachteam Ordnung, Sicherheit und Mobilität

    Adresse

    Hausanschrift

    Pemberville Platz 1

    32289 Rödinghausen

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rödinghausen

    Für die Beurkundung des Sterbefalles benötigt das Standesamt bzw. der Bestatter oder die anzeigende Person folgende Unterlagen:

    • Geburtsurkunde des bzw. der Verstorbenen,
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz (Personalausweis oder Meldebescheinigung),
    • ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung),
    • schriftliche Sterbefallanzeige (nur wenn im Krankenhaus, Altenheim, Pflegeheim verstorben),
    • ggf. Eheurkunde der letzten Ehe
    • ggf. einen Nachweis über die Auflösung der Ehe,
    • ggf. Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft,
    • ggf. einen Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft

    Formulare

    Hinweise für Rödinghausen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rödinghausen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rödinghausen

    • § 8 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)
    • §§ 28 - 33 Personenstandsgesetz (PStG)
    • §§ 37 - 44 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rödinghausen

    Fristen

    Hinweise für Rödinghausen

    Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rödinghausen

    Kosten

    Hinweise für Rödinghausen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rödinghausen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rödinghausen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Rödinghausen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de