Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles
Hinweise für Rödinghausen
Beschreibung
Hinweise für Rödinghausen
Das Standesamt der Gemeinde Rödinghausen beurkundet den Tod (Sterbefall) von Personen, die im Gemeindegebiet verstorben sind (unabhängig vom Wohnort des Verstorbenen).
Ist die Person zu Hause verstorben, so ist
- jede Person, die mit Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
zur mündlichen Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt verpflichtet. In der Regel beauftragt die anzeigepflichtige Person einen Bestatter mit der Beurkundung des Sterbefalles.
Ist die Person im Krankenhaus, Seniorenheim oder einer sonstigen Einrichtung verstorben, so ist das Krankenhaus, Seniorenheim oder die Einrichtung zur schriftlichen Sterbefallanzeige beim zuständigen Standesamt verpflichtet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rödinghausen
Für die Beurkundung des Sterbefalles benötigt das Standesamt bzw. der Bestatter oder die anzeigende Person folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde des bzw. der Verstorbenen,
- Nachweis über den letzten Wohnsitz (Personalausweis oder Meldebescheinigung),
- ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung),
- schriftliche Sterbefallanzeige (nur wenn im Krankenhaus, Altenheim, Pflegeheim verstorben),
- ggf. Eheurkunde der letzten Ehe
- ggf. einen Nachweis über die Auflösung der Ehe,
- ggf. Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft,
- ggf. einen Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft
Formulare
Hinweise für Rödinghausen
Voraussetzungen
Hinweise für Rödinghausen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rödinghausen
- § 8 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)
- §§ 28 - 33 Personenstandsgesetz (PStG)
- §§ 37 - 44 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Verfahrensablauf
Hinweise für Rödinghausen
Fristen
Hinweise für Rödinghausen
Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rödinghausen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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