Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles
Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles
Hinweise für Hilden
Beschreibung
Hinweise für Hilden
nicht angegeben
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
Keine
Formulare
Hinweise für Hilden
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Hilden
- Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
- Die Beurkundung des Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Angaben oder Nachweise zurückgestellt sein.
- Die Bescheinigung kann nur die Person beantragen, die den Sterbefall gemeldet hat
Rechtsgrundlage(n)
§7 Abs. 2 PStV
Verfahrensablauf
Hinweise für Hilden
- Stellen Sie den Antrag schriftlich oder mündlich beim zuständigen Standesamt.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt gegebenenfalls die Bescheinigung aus.
- Das Standesamt schickt Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde
Fristen
Hinweise für Hilden
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hilden
Kosten
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kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen