Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
Hinweise für Schwerte
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
In bestimmten Fällen kann der Familienname eines Kindes durch Erklärung beim Standesamt neu bestimmt werden. Da dieser Bereich sehr umfassend ist, sollten Sie sich durch das Standesamt beraten lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwerte
- Bitte erfragen Sie telefonisch oder persönlich beim Standesamt, welche Unterlagen erforderlich sind.
Formulare
Hinweise für Schwerte
Voraussetzungen
- Kind führt bereits einen Namen
- Gemeinsame Sorge der Eltern wird erst im Nachhinein begründet
- wenn das Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
Die Neubestimmung des Geburtsnamens muss innerhalb von 3 Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind erfolgen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Schwerte
- 21,00 Euro
- Ermäßigung:
- 100 % Ermäßigung erhalten Leistungsbezieher gem. SGB II, SGB XII und AsylbLG.
- Schecks und Postwertzeichen können als Zahlungsmittel leider nicht akzeptiert werden!
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe