Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens

    Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens

    Hinweise für Welver

    Beschreibung

    Hinweise für Welver

    Im Namensrecht gilt das Prinzip der Namenskontinuität, d.h. der einmal gesetzlich erworbene Vorname oder Familienname kann nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.Ein wichtiger Grund kann z. B. vorliegen, wennder Name anstößig oder lächerlich klingt oder Anlass zu frivolen Wortspielen gibt,die Aussprache und Schreibweise des Namens zu erheblichen Schwierigkeiten führen,ein Pflegekind den Namen der Pflegeeltern erhalten soll,der Kindesname an den Geburtsnamen eines Elternteils nach einer Scheidung angepasst werden soll. Gegen den Willen des anderen Elternteils darf der Name nur geändert werden, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist,Änderung des Familiennamen im Anschluss an eine Einbürgerung, wenn im Interesse einer weiteren Integration Wert auf einen unauffälligen Namen gelegt wird.Eine Änderung des Namens kommt indes nicht in Betracht, wenn der bestehende Name nicht gefällt oder ein anderer Name besser klingt. Auch ist es kein Grund für eine Namensänderung, wenn der bestehende Name fremdländischen Ursprungs ist, es sei denn es bestehen erhebliche Schwierigkeiten in der Aussprache oder Schreibweise.Antragsberechtigt sind Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.Anträge können auch bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden.Nähere Informationen erhalten Sie auch bei dem Kreis Soest.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    06 Bürgerservice / Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 84 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Welver

    vollständig ausgefülltes Antragsformulareine möglichst ausführliche Begründung des Antrages (formlos)eine Meldebescheinigungeine aktuelle und beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages / der Heiratsurkundebei Personen über 14 Jahren ein Führungszeugniseinen Einkommensnachweis

    Formulare

    Hinweise für Welver

    Voraussetzungen

    Hinweise für Welver

    • Kind führt bereits einen Namen
    • Gemeinsame Sorge der Eltern wird erst im Nachhinein begründet
    • wenn das Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Welver

    Gesetz über die Änderung von Familiennnamen und Vornamen (NamÄndG)Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (1. DV NamÄndG)Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Namensänderungsgesetz (NamÄndVwV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Welver

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    Hinweise für Welver

    Die Neubestimmung des Geburtsnamens muss innerhalb von 3 Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Welver

    Kosten

    Hinweise für Welver

    Die Gebühr für die Änderung eines Familiennamens kann bis zu 1.022,00 € betragen. Im Regelfall werden 665,00 € festgelegt.Die Gebühr für die Änderung eines Vornamens kann bis zu 255,00 € betragen. Im Regelfall werden 179,00 € festgelegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Welver

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Welver

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de