Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens

    Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens

    Hinweise für Schalksmühle

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Durch die Einbenennung erteilen der sorgeberechtigte Elternteil und sein Ehegatte (der nicht Elternteil des Kindes ist) dem Kind durch Erklärung ihren Ehenamen.

    Der Ehename kann auch dem bisherigen Namen des Kindes vorangestellt oder angefügt werden. 

    Die Erklärung muss beim Standesamt abgegeben werden und wird beim Geburtsstandesamt wirksam. Dort kann dann auch eine aktuelle, auf den neuen Namen ausgestellte, Geburtsurkunde angefordert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    Welche Einwilligungen erforderlich sind und welche Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie auf Nachfrage beim Standesamt. 

    Formulare

    Hinweise für Schalksmühle

    Voraussetzungen

    • Kind führt bereits einen Namen
    • Gemeinsame Sorge der Eltern wird erst im Nachhinein begründet
    • wenn das Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    Die Neubestimmung des Geburtsnamens muss innerhalb von 3 Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schalksmühle

    Kosten

    Hinweise für Schalksmühle

    Die Erklärung kostet 21,00 Euro. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schalksmühle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de