Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens

    Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens

    Hinweise für Lüdenscheid

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdenscheid

    In bestimmten Fällen kann der Familienname eines Kindes durch Erklärung beim Standesamt neu bestimmt werden. Da dieser Bereich sehr umfassend ist, sollten Sie sich durch das Standesamt beraten lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Standesamt (34)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-0

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Bitte erfragen Sie telefonisch, welche Unterlagen vorzulegen sind.

    Formulare

    Hinweise für Lüdenscheid

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lüdenscheid

    • Kind führt bereits einen Namen
    • Gemeinsame Sorge der Eltern wird erst im Nachhinein begründet
    • wenn das Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes

    Rechtsgrundlage(n)

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    §§ 1617 a ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lüdenscheid

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Die Neubestimmung des Geburtsnamens muss innerhalb von 3 Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lüdenscheid

    Kosten

    Hinweise für Lüdenscheid

    Die Beurkundung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung ist mit 30,00 Euro gebührenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lüdenscheid

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Weitere Informationen

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    Satzung 3.14 Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Standesamtes (Gebührensatzung Standesamt) Dateigröße: 33,1 Kilobytes Standesamt (Info nach DSGVO) Dateigröße: 11,5 Kilobytes

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de