Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens

    Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens

    Hinweise für Rahden

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden


    Beim Standesamt können folgende namensrechtliche Erklärungen abgegeben werden:

    • Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
    • Hinzufügung eines früher geführten Familiennamens zum Ehenamen
    • Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe
    • Widerruf des hinzugefügten Namens
    • Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe
    • Namenserteilung von Kindern
    • Namensbestimmung von Kindern
    • Namensänderungen von Kindern nach elterlichem Namenswechsel
    • Namensänderungen von Personen, die ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht angleichen möchten  

    Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-60

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung)
    • Personalausweise oder Reisepässe
    • Eheurkunde oder
    • Sorgesrechtsnachweis

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Formulare

    Hinweise für Rahden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rahden

    Empfohlen wird eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Standesamt der Stadt Rahden zur Klärung, unter welchen Voraussetzungen eine Namenserklärung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rahden

    • § 43 Personenstandsgesetz (PStG)
    • §§ 45, 46 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
    • § 94 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
    • Art. 47 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    Die Neubestimmung des Geburtsnamens muss innerhalb von 3 Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rahden

    Kosten

    Hinweise für Rahden

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rahden

    Für die Aufnahme aller namensrechtlichen Erklärungen ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de