Baulast - Verpflichtungserklärung zur Übernahme (Übernahmeerklärung) Entgegennahme

    Baulast - Verpflichtungserklärung zur Übernahme (Übernahmeerklärung) Entgegennahme

    Hinweise für Minden

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Sinn und Zweck einer Baulast ist es, ein bestimmtes, öffentlich-rechtlichen Vorschriften widersprechendes Bauvorhaben genehmigungsfähig zu machen. Grundstückseigentümer können durch eine Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde Baulasten auf ihre Grundstücke übernehmen. 

    Die Übernahme einer Baulast ist öffentlich-rechtlicher Natur. Einen Antrag zur Baulasteintragung können Sie bei der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Minden, Bauordnung einreichen.

    Baulasten werden im Gegensatz zu privatrechtlichen Vereinbarungen bezüglich eines Grundstückes nicht in das Grundbuch eingetragen, sondern im Baulastenverzeichnis geführt.

    Häufig findet auch parallel zu der Baulasteintragung eine privatrechtliche Absicherung statt.

    Beim Kauf eines Grundstückes oder einer Immobilie kann es wichtig sein zu wissen, inwieweit diese durch die Eintragung von Baulasten belastet sind. Hierzu können Sie mündliche aber auch schriftliche Auskünfte erhalten. 

    Für schriftliche Auskünfte können Sie einen Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Minden, Bauordnung stellen.

    Eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis wird auf schriftlichen Antrag erteilt. Der Antrag auf Baulastenauskunft kann per Post, Fax oder E-Mail über das ausgefüllte Formular erfolgen. In dem Antrag ist das Grundstück genau zu bezeichnen (Straße, Hausnummer, ggf. Grundbuchblattnummer, Flur, Flurstück) sowie das berechtigte Interesse an der Auskunft hinreichend nachzuweisen.

    Antragsformulare zur Baulasteintragung und Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Einverständniserklärung zur Eintragung einer Baulast und ein ausführliches Merkblatt zum Thema Baulasten finden Sie in unserem Download Bereich.

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    Ansprechpartner

    Stadt Minden

    Adresse

    Hausanschrift

    Kleiner Domhof 17

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571-89444

    Fax: 0571-89261

    E-Mail: baubuergerbuero@minden.de

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bodenverkehr, Baulasten, Bauordnungsverfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Kleiner Domhof 17

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Minden

    Formulare

    Hinweise für Minden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Minden

    Rechtsgrundlage(n)

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    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    § 85 der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Minden

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    -  mündliche Auskünfte:          gebührenfrei

    -  schriftliche Auskünfte:        30,- € pro Grundstück, wenn keine Baulast vorhanden ist (auch bei Begünstigungen)

                                                       50,- € pro Grundstück, wenn eine Baulast vorhanden ist

    -  Eintragung von Baulasten: 50,- € bis 250,- € (je nach Art der Baulast)

    -  Löschung einer Baulast:     50,- €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Minden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Minden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de