Bauantrag: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Hinweise für Lünen
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Genehmigung für bestimmte Bauvorhaben wie Wohnhäuser oder Kleingaragen. Dabei gibt es einen reduzierten Prüfkatalog der Bauaufsicht, außerdem müssen für bestimmte Projekte keine Bauvorlageberechtigten nachgewiesen werden.
Beschreibung
Hinweise für Lünen
Für den Neubau, den Umbau oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ist in der Regel eine Baugenehmigung einzuholen. Meist durchlaufen diese Bauvorhaben das sogenannte „vereinfachten Baugenehmigungsverfahren“ (§ 64 BauO NRW 2018). Zu dem vereinfachten Verfahren gehören z.B. Wohnhäuser (keine Hochhäuser) oder auch Kleingaragen. In diesem Verfahren ist der Prüfkatalog der Bauaufsicht kleiner. Außerdem gibt es in dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren einige Bauvorhaben, die gemäß § 67 Abs. 2 BauO NRW 2018 keinen Bauvorlageberechtigten (z.B. Architektinnen und Architekten) benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lünen
Antragsformular
Lageplan / amtlicher Lagerplan M 1:500 (§ 3 BauPrüfVO)
Flurkarte (Deutsche Grundkarte, zur Bestellung siehe weiterführende Links)
Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) M 1:100
Amtlicher Vordruck – Baubeschreibung
Amtlicher Vordruck – Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben)
Formlose Betriebsbeschreibung (Ergänzung zum amtlichen Vordruck)
Berechnung der Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ und GFZ)
Berechnung des umbauten Raumes (Volumen)
Berechnung der Zahl der Vollgeschosse
Berechnung der Wohn- und Nutzfläche
Nachweis der notwendigen Einstellplätze (Berechnung und Darstellung auf dem Lageplan)
Bautechnische Nachweise (sofern erforderlich)
ggf. Brandschutzkonzept (bei Sonderbauten)
Baustatistikvordruck (siehe weiterführende Links). Die Unterlagen sind mind. in dreifacher Ausfertigung einzureichen. (siehe §§ 1, 10, 11-13, 15-17, 20 BauPrüfVO)
Formulare
Hinweise für Lünen
Voraussetzungen
Hinweise für Lünen
Die Unterlagen müssen vollständig sein. Das Vorhaben muss öffentlich-rechtlich zulässig sein
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lünen
Bauordnung für das Land NRW 2018 (BauO NRW 2018)
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Sonderbauverordnung (SBauVO)
Richtlinien
Erlasse
Verfahrensablauf
Hinweise für Lünen
Fristen
Hinweise für Lünen
Der Antrag sollte frühzeitig eingereicht werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lünen
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel sechs Wochen. Nach § 71 Abs. 6 BauO NRW 2018 beginnt die Frist erst, wenn der Antrag vollständig ist und alle notwendigen Stellungnahmen eingeholt worden sind.
Kosten
Hinweise für Lünen
Die Gebühren werden auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) ermittelt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lünen
Weitere Informationen
Hinweise für Lünen
Ansprechpersonen:
Frau Anke Pollmann (Teamleitung)
Tel.: 02306 104-1356
E-Mail: anke.pollmann.43@luenen.de
Frau Angelique Stern (Genehmigungen)
Tel.: 02306 104-1359
E-Mail: angelique.stern.43@luenen.de
Herr Jonas Lekzik (Genehmigungen)
Tel.: 02306 104-1949
E-Mail: jonas.lekzik.43@luenen.de
Frau Gabriele von Roos (Genehmigungen)
Sprechzeiten für Besuche: Di. & Do. 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Mo. bis Do. 8:00 Uhr - 12:00 Uhr, Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Tel.: 02306 104-1346
E-Mail: gabriele.vonroos.43@luenen.de
Frau Priya Fernando (Genehmigungen)
Sprechzeiten für Besuche: Di. & Do. 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Di. bis Do. 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Tel.: 02306 104-1309
E-Mail: priya.fernando.43@luenen.de
Herr Daniel Ratajczak (Baukontrolle)
Tel.: 02306 104-1549
E-Mail: daniel.ratajczak.43@luenen.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Lünen