Bauvorhaben
Hinweise für Schalksmühle
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Für das Gemeindegebiet Schalksmühle erhalten Sie Auskünfte über die Bebaubarkeit von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder im Außenbereich.
Weitere Informationen erhalten Sie unter den folgenden Links:
- Übersicht über die Bauleitpläne der Gemeinde Schalksmühle (PDF-Liste)
- Übersicht über die Bebauungspläne in Schalksmühle im Geodatenportal des Märkischen Kreises
- Geodatenportal des Märkischen Kreises
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes kann ein Wohnhaus mit Nebenanlagen bzw. Garagen auch im sogenannten "Freistellungsverfahren" nach § 63 BauO NRW errichtet werden, wenn nämlich nachgewiesenermaßen alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden. In diesem Fall kann der entsprechende Antrag bei der Gemeinde eingereicht werden.
Für die Erteilung von Baugenehmigungen für Bauanträge ist die Ansprechperson des Märkischen Kreises zuständig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen