Bauvorhaben

    Baugenehmigungsverfahren

    Hinweise für Delbrück

    Hier finden Sie Informationen zur Antragstellung Ihres Bauvorhabens.

    Beschreibung

    Hinweise für Delbrück

    Wer bauen will, braucht dazu eine Baugenehmigung. Eine ganze Reihe öffentlich-rechtlicher Vorschriften schränkt die Baufreiheit nach Art. 14 Grundgesetz ein. Im Baugenehmigungsverfahren wird geprüft, ob das geplante Bauvorhaben diesen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. In erster Linie geht es dabei um die Frage, ob das Vorhaben mit den bauplanungsrechtlichen und den bauordnungsrechtlichen Vorschriften in Einklang steht.

    Über das Bauportal.NRW stehen demnächst einige Online-Anträge zur Verfügung.

    Um die Antragsassistenten des Bauportal.NRW nutzen zu können, ist eine Authentifizierung über das Nutzerkonto Bund (Bund.ID) und für Unternehmerinnen und Unternehmer über das Unternehmenskonto (auf Basis von ELSTER) erforderlich. Eine Authentifizierung über das Servicekonto.NRW ist nicht mehr möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Hochbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-0

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-0

    E-Mail: bauordnung@delbrueck.de

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Delbrück

    Es sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Prüfung des Antrags erforderlich sind.

    Formulare

    Hinweise für Delbrück

    Voraussetzungen

    Hinweise für Delbrück

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Delbrück

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Delbrück

    Reichen Sie den unterschriebenen Bauantrag mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde (Stadt Delbrück) ein. 

    Nach Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Baugenehmigung.

    Nach Rohbaufertigstellung bzw. nach Fertigstellung des Bauvorhabens findet - nach entsprechender Meldung der Bauherrschaft - eine Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde (Stadt Delbrück) statt.

    Fristen

    Hinweise für Delbrück

    Die Baugenehmigung gilt 3 Jahre. Danach verliert sie ihre Bindungswirkung. Auf Antrag kann die Geltungsdauer der Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Delbrück

    Kosten

    Hinweise für Delbrück

    Es fällt eine individuell berechnete Genehmigungsgebühr nach der Verwaltungsgebührenordnung NRW an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Delbrück

    Baugenehmigungsverfahren Sonderbauten
    Nur noch bei Sonderbauten wird die vollständige Einhaltung aller maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft (§ 65 BauO NRW). Sonderbauten sind bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung, wie z.B. Hochhäuser, größere Verkaufs- und Versammlungsstätten, Sportstätten, Heime und Tageseinrichtungen für Kinder, Behinderte und alte Menschen sowie Schulen.

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
    Alle übrigen noch genehmigungspflichtigen Bauvorhaben werden im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren behandelt (§ 64 BauO NRW). In diesem Verfahren prüft die Bauordnungsbehörde nicht mehr jedes Detail, sondern nur das in § 64 BauO NRW festgelegte eingeschränkte Prüfprogramm, z.B. ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist und ob es den örtlichen Bauvorschriften (z.B. Stellplatzsatzung) entspricht. Abweichungen vom materiellen Recht (Abstandsflächen, Brandschutz etc.) müssen isoliert beantragt und begründet werden. Hierfür ist keine bestimmte Form vorgeschrieben.

    Andere öffentlich-rechtliche Anforderungen werden nur überprüft, soweit wegen der Baugenehmigung eine Entscheidung nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. Denkmalschutzgesetz) entfällt oder ersetzt wird.

    Werbeanlage, Nutzungsänderung und Anzeige zur Beseitigung

    Auch für Werbeanlagen und Nutzungsänderungen gibt es Genehmigungsverfahren. Bei Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen ist eine Anzeige zur Beseitigung (bei der Bauaufsichtsbehörde Stadt Delbrück) einzureichen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Delbrück

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Delbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de