Bauvorhaben
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Vor Einleitung eines Baugenehmigungsverfahrens können im Rahmen einer Bauvoranfrage die grundsätzliche Zulässigkeit bzw. einzelne baurechtliche Fragen vorab verbindlich geklärt werden. Ein von der Baugenehmigungsbehörde daraufhin erteilter Bauvorbescheid ist zwei Jahre gültig.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
- vollständig ausgefüllter Antrag
- zumindest ein Lageplan, Flurkarte, Deutsche Grundkarte
- je nach Fragestellung z. B. Baubeschreibung, Bauentwurfsskizze, Betriebsbeschreibung
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heinsberg
Der Kreis Heinsberg nimmt für folgende Städte und Gemeinden die Aufgaben als Untere Bauaufsichtsbehörde wahr:
Gangelt, Selfkant, Übach-Palenberg, Waldfeucht und Wassenberg.
Sofern das von Ihnen beabsichtigte Vorhaben in diesen Stadt- bzw. Gemeindegebieten liegt, wenden Sie sich bitte an die u. a. Ansprechpartner/innen.
Bei Bauvorhaben in den anderen Städten des Kreises (Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven und Wegberg) wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.
Für die Bezirke, in denen der Kreis Heinsberg als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, sind die u. a. Ansprechpartner/innen wie folgt zuständig:
Gangelt - Herr Scheibel
Selfkant - Frau Fietz
Übach-Palenberg - Frau Dismon
Waldfeucht - Frau Boehme
Wassenberg - Herr Sönmez
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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