Bauvorhaben
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Vor Einleitung eines Baugenehmigungsverfahrens können im Rahmen einer Bauvoranfrage die grundsätzliche Zulässigkeit bzw. einzelne baurechtliche Fragen vorab verbindlich geklärt werden. Ein von der Baugenehmigungsbehörde daraufhin erteilter Bauvorbescheid ist zwei Jahre gültig.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- vollständig ausgefüllter Antrag
- zumindest ein Lageplan, Flurkarte, Deutsche Grundkarte
- je nach Fragestellung z. B. Baubeschreibung, Bauentwurfsskizze, Betriebsbeschreibung
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für die Erteilung eines Vorbescheides sind Gebühren zu erheben, die sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) richten.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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