Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis

    Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis

    Hinweise für Haltern am See

    Beschreibung

    Hinweise für Haltern am See

    Zuständige Stelle ist der Fachdienst 59 des Kreises Recklinghausen (Amt für Schwerbehindertenangelegenheiten).

    Erst- & Verschlimmerungsanträge bekommen Sie zudem im Bürgerbüro und können auch dort wieder zur Weiterleitung abgegeben werden.

    Schwerbehindertenausweise können außerdem im Bürgerbüro verlängert werden, wenn noch ein Verlängerungsfeld frei ist. Sofern kein Verlängerungsfeld mehr frei ist, wird der Verlängerungsantrag an den Kreis Recklinghausen weitergeleitet. In diesem Fall ist ein aktuelles Lichtbild erforderlich.

     

    Liegt bereits ein Schwerbehindertenausweis im Kartenformat vor, ist eine Verlängerung auch telefonisch, direkt bei der Kreisverwaltung, möglich (Tel.: 02361 53 6555 oder 6554).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Conrads-Straße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02364 933 180

    Fax: 02364 933 181

    E-Mail: buergerbuero@haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Haltern am See

    Formulare

    Hinweise für Haltern am See

    Voraussetzungen

    Hinweise für Haltern am See

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Haltern am See

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Haltern am See

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Haltern am See

    Kosten

    Hinweise für Haltern am See

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Haltern am See

    Weitere Informationen

    Hinweise für Haltern am See

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de