Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis

    Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Schwerbehinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und mit den Merkzeichen
    • außergewöhnliche Gehbehinderung (aG)
    • erhebliche Gehbehinderung (G)
    • Blinden (BL)
    • Hilflosen (H)
    • Gehörlosen (Gl)

    können eine Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr erwerben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Schwerbehindertenangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-45031

    E-Mail: schwerbehindertenangelegenheiten@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzung für eine Wertmarke für den öffentlichen Personennahverkehr ist ein Schwerbehindertenausweis mit grün-orangen Flächenaufdruck. 

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beitragsbefreiung während Inanspruchnahme folgender Leistungen:

    • §§19 ff. SGB II, §28 SGB II
    • §§27-40 SGB XII, §§41-46 SGB XII
    • Leistungen nach dem SGB VIII
    • §27a BVG
    • §27d BVG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Die Antragstellung für die Wertmarke kann persönlich vor Ort in der Stelle für Schwerbehindertenangelegenheiten oder postalisch erfolgen. Anschrift und Adresse sind: Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim.

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Die Wertmarke kann jederzeit, wenn die oben genannten Voraussetzungen  vorliegen, beantragt werden. Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Nach Antragstellung und nach Zahlung der Gebühren wird ein Beiblatt mit der Wertmarke ausgestellt und per Post übersandt.  Ca. 2 ½ Monate vor der Ablauffrist wird automatisch ein Formular für einen Folgeantrag übermittelt.

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Wird die Wertmarkte auf den Ausweis aufgeklebt?

    Nein, Sie erhalten ein Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis, auf welchem die Wertmarke dargestellt wird.

    Welche Strecken können unentgeltlich gefahren werden?

    Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck mit Beiblatt berechtigt bundesweit für:

    • Straßenbahnen, Omnibusse sowie U-Bahnen im Orts- und Nachbarortslinienverkehr
    • innerhalb von Verkehrsverbünden (VRR, VRS etc.) und Nahverkehrstarifgemeinschaften in der 2. Klasse in Zügen, die mit Verbundfahrscheinen benutzt werden dürfen (ausgenommen EC/IC/ICE)
    • auf Omnibuslinien im Nahverkehr
    • auf nicht bundesbahneigenen Strecken: Züge in der 2. Klasse
    Darf eine Begleitperson unentgeltlich mitgenommen werden?

    Begleitpersonen fahren bei eingetragenem Merkzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis (Begleitperson) in allen Zügen des Nah- und Fernverkehrs kostenlos. Gleiches gilt für einen Hund, den ein schwerbehinderter Mensch mitführt.

    Was muss bei einer Kontrolle in einem Verkehrsmittel vorgezeigt werden?

    Bei einer Kontrolle muss der Schwerbehindertenausweis mit dem Beiblatt vorgelegt werden.

    Erhält man mit der Wertmarke auch eine Ermäßigung für die Kraftfahrzeugsteuer?

    Personengruppen mit dem Merkmal "G" und "GL":

    Die oben genannten Personengruppen haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, der zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder zur Inanspruchnahme der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung führt.

    Personengruppen mit dem Merkmal "aG", "H" und "BL"

    Diese Personengruppen haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, der zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und zur Inanspruchnahme der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung führt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de