Schuleingangsuntersuchung
Hinweise für Borken
Die Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Reihenuntersuchung und ein Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens (gem. § 54 Schulgesetz NRW).
Beschreibung
Hinweise für Borken
Die Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Reihenuntersuchung und ein Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens (gem. § 54 Schulgesetz NRW).
Nordrhein-Westfalen führt diese standardisierte Untersuchung flächendeckend durch. Die Schuleingangsuntersuchung unterscheidet sich auch dadurch von der Früherkennungsuntersuchung U9 beim niedergelassenen Kassenarzt und sonstigen Angeboten in Kindergarten und Schule (BISC, Schul-Parcours).
Durch die zuständigen Städte, Gemeinden oder Schulen werden Sie als Erziehungsberechtigte über die Schulpflicht Ihres Kindes zum jeweiligen Schuljahr (Vollendung des sechsten Lebensjahres bis zum Beginn des 30. Septembers), benachrichtigt. Eine Einladung zu den Terminen der Schuleingangsuntersuchung erhalten Sie gesondert vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst. Diese wird zusammen mit einem Fragebogen verschickt. Die Kinder werden durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) untersucht. Dies erfolgt durch die Sozialmedizinischen Assistentinnen (SMA).
Schulpflichtig werdende Kinder, die im Kindergarten integrativ oder heilpädagogisch gefördert werden, untersucht ein Arzt / Ärztin des KJGD ab Herbst des Jahres.
Die Einschulungsuntersuchung gilt auch für Kinder, die nach dem Stichtag geboren sind und auf Wunsch der Eltern vorzeitig eingeschult werden sollen. Voraussetzung für die Untersuchung dieser Kinder durch den KJGD ist eine vorherige Anmeldung dieser Kinder bei der zuständigen Schule.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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1. Überprüfung der Hör- und Sehfähigkeit. Diese findet in den jeweiligen Kindergärten nach den Sommerferien statt.
Die Einladung zur Untersuchung erfolgt über den Kindergarten.
2. Schuleingangsuntersuchung im Kindergarten mit Überprüfung folgender Entwicklungsbereiche (Beginn ab Herbst des Jahres):
Sprechen und Sprache
Wahrnehmungsfähigkeit (optisch und akustisch)
Aufmerksamkeit
Verständnis für Mengen und Zahlen
Bewegungsentwicklung (Fein- und Grobmotorik)
Wachstum und körperliche Entwicklung
Erfassen des Impfstatus anhand des Impfbuches
Erfassen der Vorsorgeuntersuchungen anhand des gelben U-Heftes
Durchsicht des Fragebogens
Aus folgenden Gründen wird eine ergänzende Untersuchung durch Ärzte / Ärztinnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD) durchgeführt:
Kinder, bei denen sich nach dem Ergebnis der Untersuchung ärztlicher Untersuchungsbedarf ergibt.
Kinder bei fehlender U9
Auf Wunsch der Eltern bei schulärztlichem Beratungsbedarf
Auf Wunsch der Schulleitung
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen