Einschulungsuntersuchung

    Schuleingangsuntersuchung

    Hinweise für Borken

    Die Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Reihenuntersuchung und ein Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens (gem. § 54 Schulgesetz NRW).

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Die Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Reihenuntersuchung und ein Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens (gem. § 54 Schulgesetz NRW).
    Nordrhein-Westfalen führt diese standardisierte Untersuchung flächendeckend durch. Die Schuleingangsuntersuchung unterscheidet sich auch dadurch  von der Früherkennungsuntersuchung U9  beim niedergelassenen Kassenarzt und sonstigen Angeboten in Kindergarten und Schule (BISC, Schul-Parcours).

    Durch die zuständigen Städte, Gemeinden oder Schulen werden Sie als Erziehungsberechtigte über die Schulpflicht Ihres Kindes zum jeweiligen Schuljahr (Vollendung des sechsten Lebensjahres bis zum Beginn des 30. Septembers), benachrichtigt. Eine Einladung zu den Terminen der Schuleingangsuntersuchung erhalten Sie gesondert vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst. Diese wird zusammen mit einem Fragebogen verschickt. Die Kinder werden durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) untersucht. Dies erfolgt durch die Sozialmedizinischen Assistentinnen (SMA).

    Schulpflichtig werdende Kinder, die im Kindergarten integrativ oder heilpädagogisch gefördert werden, untersucht ein Arzt / Ärztin des KJGD ab Herbst des Jahres.

    Die Einschulungsuntersuchung gilt auch für Kinder, die nach dem Stichtag geboren sind und auf Wunsch der Eltern vorzeitig eingeschult werden sollen. Voraussetzung für die Untersuchung dieser Kinder durch den KJGD ist eine vorherige Anmeldung dieser Kinder bei der zuständigen Schule.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kinder- und Jugendgesundheit, Gesundheitsförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Gesundheit

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Formulare

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    1. Überprüfung der Hör- und Sehfähigkeit. Diese findet in den jeweiligen Kindergärten nach den Sommerferien statt.
    Die Einladung zur Untersuchung erfolgt über den Kindergarten.

    2. Schuleingangsuntersuchung im Kindergarten mit Überprüfung folgender Entwicklungsbereiche (Beginn ab Herbst des Jahres):

    • Sprechen und Sprache

    • Wahrnehmungsfähigkeit (optisch und akustisch)

    • Aufmerksamkeit

    • Verständnis für Mengen und Zahlen

    • Bewegungsentwicklung (Fein- und Grobmotorik)

    • Wachstum und körperliche Entwicklung

    • Erfassen des Impfstatus anhand des Impfbuches

    • Erfassen der Vorsorgeuntersuchungen anhand des gelben U-Heftes

    • Durchsicht des Fragebogens

    Aus folgenden Gründen wird eine ergänzende Untersuchung durch Ärzte / Ärztinnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD) durchgeführt:

    • Kinder, bei denen sich nach dem Ergebnis der Untersuchung ärztlicher Untersuchungsbedarf ergibt.

    • Kinder bei fehlender U9

    • Auf Wunsch der Eltern bei schulärztlichem Beratungsbedarf

    • Auf Wunsch der Schulleitung

    Fristen

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de