Einschulungsuntersuchung

    Einschulungsuntersuchung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Beginn der Schulpflicht:

    Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis einschließlich 30. September eines Jahres sechs Jahre alt werden, am 1. August desselben Jahres.

    Anmeldung

    Die Stadt Sankt Augustin versendet an die Eltern und Erziehungsberechtigten der Schulneulinge Anfang September im Vorjahr der Einschulung alle wichtigen Informationen zum Anmeldeverfahren. Dieses Schreiben enthält alle notwendigen Unterlagen für die bevorstehende Anmeldung an einer Grundschule in Sankt Augustin. Die Anmeldung Ihres Kindes erfolgt direkt an der Grundschule.

    Nach dem Schulgesetz hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart. Da allerdings die Schulbezirke für Grundschulen aufgehoben wurden, wird den Eltern und Erziehungsberechtigten freigestellt, ihr Kind an einer anderen als der wohnortnächsten Grundschule anzumelden.

    Über die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers entscheidet die Schulleitung im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. In jedem Fall ist die Aufnahme an einer Sankt Augustiner Grundschule gewährleistet.

    Schulärztliche Untersuchung

    Einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung erhalten die Eltern und Erziehungsberechtigten automatisch vom Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises. Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 71

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

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    Sprachversion

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    Sprache: de