Einschulungsuntersuchung

    Einschulungsuntersuchung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Jeder Schulneuling hat aufgrund schulrechtlicher Vorschriften (Schulgesetz NRW § 54 ff Juni 2006) neben der Verpflichtung einen Anspruch auf eine individuelle Untersuchung und Beratung durch die zuständige/-n Schulärzt/-in zur Frage der Schulfähigkeit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kinder- und Jugendgesundheitsdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-15494

    E-Mail: info@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Gelbes Vorsorgeheft
    • Impfbuch und
    • den ausgefüllten Anamnesebogen, den man mit der Einladung erhält.

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Die Schuleingangsuntersuchung wird als Pflichtaufgabe von den Ärzt/-innen des Gesundheitsamtes durchgeführt.

    Neben einer ärztlichen Untersuchung der körperlichen Entwicklung, werden schulrelevante Fähigkeiten wie Hören, Sehen, Motorik, Wahrnehmung und Sprache durch standardisierte und geprüfte Testverfahren untersucht.

    Das Untersuchungsergebnis, mit einer Empfehlung zur Einschulung, wird den Erziehungsberechtigten in Kopie zur Verfügung gestellt, das Original erhält die zuständige Grundschule zur weiteren Verwendung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Wer wird untersucht?

    Alle schulpflichtigen Kinder, jüngere Kinder auf Antrag der Eltern.

    Wann findet die Untersuchung statt?

    Die Einladung erfolgt schriftlich durch die Grundschule, in der das Kind angemeldet wurde.
    Bei sich verschiebenden Stichtagen werden alle schulpflichtigen Kinder, im Herbst des Vorjahres schriftlich vom Schulträger zur Schulanmeldung aufgefordert.

    Wo findet die Schuleingangsuntersuchung statt?

    Die Schuleingangsuntersuchung wird im Rhein-Erft-Kreis wohnortnah in den Grundschulen durchgeführt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de